Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rövershagen den folgenden Abwägungs- und abschließenden Beschluss:

 

 

 

 

1.

Die eingegangenen Anregungen und Bedenken zum Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans aus den vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

keine Stellungnahme abgegeben haben:

 

 

 

10

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz

 

21

WBV Untere Warnow - Küste

 

22

Kirchenkreisverwaltung Güstrow

 

23

Katholische Pfarrei Herz Jesu Rostock

 

28

Gemeinde Poppendorf

 

 

keine Anregungen oder Bedenken von:

 

 

 

1

Landesamt für innere Verwaltung M-V

 

2

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung

 

4

Deutscher Wetterdienst

 

5

Bergamt Stralsund

 

9

Polizeiinspektion Güstrow

 

11

LK Rostock, Amt für Straßenbau und Verkehr, SG Straßenverkehr

 

11

LK Rostock, untere Wasserbehörde

 

12

EURAWASSER Nord GmbH

 

13

Deutsche Telekom Technik GmbH

 

15

50Hertz Transmission GmbH

 

16

HanseGas GmbH

 

17

GDMcom

 

18

Warnow-Wasser- und Abwasserverband

 

19

IHK Rostock

 

20

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

 

24

Gemeinde Mönchhagen

 

25

Gemeinde Blankenhagen

 

26

Gemeinde Gelbensande

 

27

Gemeinde Klein Kussewitz

 

29

Hansestadt Rostock

 

 

Anregungen oder Bedenken von: (Behandlung siehe Anlage)

 

 

 

3

Hauptzollamt Stralsund

 

6

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

 

7

StALU Mittleres Mecklenburg

 

8

Forstamt Billenhagen

 

11

LK Rostock, Amt für Kreisentwicklung

 

11

LK Rostock, Kreisordnungsamt

 

11

LK Rostock, untere Naturschutzbehörde

 

11

LK Rostock, untere Bodenschutzbehörde

 

14

E.DIS AG

 

2.

Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis

der Abwägung, unter Angabe der Gründe, in Kenntnis zu setzen.

 

4.

Die Gemeindevertretung beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplans.

 

5.

Die Begründung wird gebilligt.

 

6.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, die Genehmigung für die 5. Änderung

des Flächennutzungsplans zu beantragen und die Genehmigung alsdann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während

der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.