Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 den folgenden Abwägungs-  und Satzungsbeschluss zu fassen:

 

1.Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 hat die Gemeindevertretung mit dem in der Anlage zu diesem Beschluss dargestellten Ergebnis geprüft.

 

Die Anlage mit der Begründung der Entscheidung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind unter Angabe der Gründe über dieses Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind während der öffentlichen Auslegung nicht eingegangen.

 

2.Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der

Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), beschließt die

Gemeindevertretung die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 für das Misch- und

Gewerbegebiet "Am Dorfpark", nördlich der Straße Unterdorf und westlich der B 105,

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), als Satzung.

 

3.Die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 wird gebilligt.

 

4.Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.