Sitzung: 18.12.2017 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu fassen:
1.Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden zum Entwurf
der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 hat die Gemeindevertretung mit dem
in der Anlage zu diesem Beschluss dargestellten Ergebnis geprüft.
Die Anlage mit der Begründung der Entscheidung
ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind unter Angabe der Gründe über dieses Ergebnis in Kenntnis zu
setzen.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind während
der öffentlichen Auslegung nicht eingegangen.
2.Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13 des
Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I
S. 3634), beschließt die
Gemeindevertretung die 3. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 3.1 für das Misch- und
Gewerbegebiet "Am Dorfpark", nördlich
der Straße Unterdorf und westlich der B 105,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), als
Satzung.
3.Die Begründung zur 3. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 3.1 wird gebilligt.
4.Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.