Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des B-Planes Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch“:

 

1.            Die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch“ der Gemeinde Bentwisch hat die Gemeindevertretung mit dem in der Anlage dargestellten Ergebnis geprüft.

Von der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Die Anlage mit der Begründung der Entscheidung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.            Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch“ in Bentwisch für das Gebiet südlich der Hansestraße zwischen der Neu-Bartelsdorfer Straße im Westen und der B 105 im Osten, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).

 

3.            Die Begründung wird gebilligt.

 

4.            Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.