Sitzung: 14.12.2017 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des B-Planes Nr. 15
„Möbelmarkt Bentwisch“:
1. Die
Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch“
der Gemeinde Bentwisch hat die Gemeindevertretung mit dem in der Anlage
dargestellten Ergebnis geprüft.
Von der Öffentlichkeit sind keine
Stellungnahmen eingegangen.
Die Anlage mit der Begründung der Entscheidung
ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Aufgrund
des § 10 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die
Gemeindevertretung die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Möbelmarkt
Bentwisch“ in Bentwisch für das Gebiet südlich der Hansestraße zwischen der
Neu-Bartelsdorfer Straße im Westen und der B 105 im Osten, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).
3. Die
Begründung wird gebilligt.
4. Dieser
Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist auch anzugeben, wo der
Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.