Sitzung: 14.12.2017 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
2. Änderung der Hauptsatzung wie folgt:
Der § 2 Ortsteile wird neu gefasst:
§ 2
Ortsteile
Das Gebiet der
Gemeinde besteht aus den Ortsteilen Bentwisch, Albertsdorf, Klein-Bentwisch,
Goorstorf, Harmstorf, Klein Bartelsdorf, Neu Bartelsdorf, Klein Kussewitz, Groß
Kussewitz und Volkenshagen. Es werden keine Ortsteilvertretungen gebildet. Die
Interessen der Ortsteile Klein Kussewitz, Groß Kussewitz und Volkenshagen
werden durch einen Ortsvorsteher vertreten.
Frau Strübing, Herr Will, Herr Kleist und Herr Strübing erklären sich für
die Abstimmung über die Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin und deren
Stellvertreter als befangen.
Der § 8 Entschädigungen wird neu gefasst:
§ 8
Entschädigungen
(1) Die Bürgermeisterin erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in
Höhe von 1.500 Euro.
(2) Der oder die erste stellvertretende Person der ehrenamtlichen
Bürgermeisterin erhält monatlich 300 Euro, die zweite Stellvertretung monatlich
150 Euro. Zusätzlich erhalten sie ein Sitzungsgeld von 40,00 Euro.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12
davon anwesend: 11
Zustimmung: 7
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Frau Strübing, Herr Will, Herr Kleist und Herr Strübing stimmen nicht mit ab.
Frau Strübing und Herr Strübing erklären sich für die Abstimmung über
zusätzliche Aufwandsentschädigung als befangen.
§ 8 (1) wird wie folgt ergänzt:
Des Weiteren wird ab dem Zeitpunkt der Fusion für den Zeitraum bis zum Ende der
Wahlperiode in 2019 zusätzlich Entschädigung in Höhe von 150,00 Euro
monatlich für das Bürgermeisteramt gewährt. Im Krankheitsfall wird diese
Entschädigung 6 Wochen weiter gezahlt. Eine Weiterzahlung erfolgt auch bei
urlaubsbedingter Abwesenheit, soweit diese zu vertretenden Zeiten nicht über 3
Monate hinausgehen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12
davon anwesend: 11
Zustimmung: 9
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Frau Strübing und Herr Strübing stimmen nicht mit ab.
(3) Sollte bei Verhinderung der Bürgermeisterin ein konkretes
Dienstgeschäft vorgenommen werden, erhalten diese Personen für die
Stellvertretung einen Betrag in Höhe von 50,00
Euro, dies entspricht einem Dreißigstel der Bürgermeisterentschädigung nach
Abs. 1, wenn es sich nicht um eine Sitzung handelt. Nach drei Monaten
Vertretung erhält die stellvertretende Person die volle Aufwandsentschädigung
nach Abs. 1. Damit entfallen Aufwandsentschädigungen für die Stellvertretung
und das Sitzungsgeld.
(4) Der Ortsvorsteher erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in
Höhe von 250 Euro.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12
davon anwesend: 11
Zustimmung: 11
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
(5) Die Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für Sitzungen der
Gemeindevertretungen und ihrer Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 40,00 Euro.
Gleiches gilt für die sachkundigen Einwohner für die Teilnahme an Sitzungen des
Ausschusses, in dem sie gewählt worden sind. Ausschussvorsitzende erhalten für
jede von ihnen geleitete Ausschusssitzung 60,00 Euro.
(6) Pro Tag darf nur ein Sitzungsgeld
gewährt werden.
(7) Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus einer Tätigkeit als Vertreterin oder Vertreter der Gemeinde in der Versammlung der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder ähnlichem Organ eines Unternehmens oder Einrichtung des privaten Rechts sind an die Gemeinde abzuführen, soweit sie monatlich 100 Euro überschreitet, aus einer Tätigkeit im Aufsichtsrat solcher Unternehmen oder Einrichtungen, soweit sie 500 Euro, bei deren Vorsitzenden und Vorständen bzw. Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführern 500 Euro überschreiten.
Der § 9 Absatz 2 öffentliche Bekanntmachung
wird neu gefasst:
§ 9
Öffentliche Bekanntmachungen
(2) Satzungen sowie
sonstige öffentlich Bekanntmachungen aufgrund der Vorschriften des BauGB
erfolgen durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln. Die Bekanntmachungstafeln
der Gemeinde befinden sich:
- am Gerätehaus,
Goorstorfer Straße 1
- Straße Am Berg,
Bentwisch
- Goorstorf,
Kreuzung Bentwischer Straße / Neu Reihe
- Klein Kussewitz, Dorfstraße (Gemeindezentrum)
- Volkenshagen, am Parkplatz Kirchweg
- Groß Kussewitz, Bushaltestelle am Dorfteich
Die Dauer des
Aushangs beträgt 14 Tage (Aushangfrist), wobei der Tag des Anschlags und der
Tag der Abnahme nicht mitgerechnet werden. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf
des letzten Tages der Aushangfrist bewirkt.