Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 11, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch lehnt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB die Voranfrage: Ist der Neubau eines Einfamilienhauses im Bungalowstil auf dem Flurstück 33 der Flur 1 Gemarkung Klein Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab.

Die jetzt beantragte Bebauung ist im rückwärtigen Bereich des Vorhabengrundstückes geplant, welches bereits straßenbegleitend mit einem Wohnhaus bebaut ist.

Die geplante Bebauungstiefe würde eine dritte Bebauungsreihe eröffnen, eine Erweiterung der Splittersiedlung noch weiter in den unbeplanten Außenbereich hinein nach sich ziehen, Vorbildwirkung entfalten und widerspricht dem Flächennutzungsplan der Gemeinde als einem öffentlichen  Belang nach § 35 (3) BauGB.