Sitzung: 14.12.2017 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 11, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch lehnt im Rahmen der Beteiligung
nach § 36 BauGB die Voranfrage: Ist der Neubau eines Einfamilienhauses im
Bungalowstil auf dem Flurstück 33 der Flur 1 Gemarkung Klein Bentwisch aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab.
Die jetzt beantragte Bebauung ist im
rückwärtigen Bereich des Vorhabengrundstückes geplant, welches bereits
straßenbegleitend mit einem Wohnhaus bebaut ist.
Die geplante Bebauungstiefe würde eine dritte
Bebauungsreihe eröffnen, eine Erweiterung der Splittersiedlung noch weiter in
den unbeplanten Außenbereich hinein nach sich ziehen, Vorbildwirkung entfalten
und widerspricht dem Flächennutzungsplan der Gemeinde als einem
öffentlichen Belang nach § 35 (3) BauGB.