Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt für den bebauten Bereich Niederhagen den folgenden Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Außenbereichssatzung der Gemeinde Rövershagen:

 

1.                   Für den Bereich Niederhagen der Gemeinde Rövershagen, westlich des Ortsteils

      Rövershagen, südlich landwirtschaftlicher Flächen, östlich der Grenze zu der

      kreisfreien Hansestadt Rostock und nördlich der landwirtschaftlichen Flächen

      entlang der Landesstraße L 221, soll eine Außenbereichssatzung gemäß § 35

      Abs. 6 BauGB aufgestellt werden.

                Es wird angestrebt den Bereich, der nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt

            ist und in dem eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, gemäß

           § 35 Abs. 6 festzulegen.

               

2.                   Der Entwurf der Außenbereichssatzung im Bereich Niederhagen der Gemeinde

      Rövershagen      und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung

      gebilligt.

 

     3.       Zur Beteiligung der Öffentlichkeit soll nach § 35 Abs. 6 Satz 5 i.V.m.

                § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchgeführt

            werden. Bei der ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist

            darauf hinzuweisen, dass während dieser Auslegungsfrist von jedermann

            Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur

            Niederschrift vorgebracht werden können und dass Stellungnahmen, die nicht

            innerhalb dieser Frist abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über die

            Satzung unberücksichtigt bleiben können.

 

     4.       Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren

            Aufgabenbereich durch die Satzung berührt werden kann, sind nach § 35 Abs. 6

           Satz 5 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und §            4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen zum

           Entwurf einzuholen (§ 4a Abs. 2 BauGB).

               

5.            Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.