Sitzung: 11.12.2017 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
für den bebauten Bereich Niederhagen den folgenden Aufstellungs-, Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss für die Außenbereichssatzung der Gemeinde Rövershagen:
1.
Für den Bereich Niederhagen
der Gemeinde Rövershagen, westlich des Ortsteils
Rövershagen, südlich landwirtschaftlicher
Flächen, östlich der Grenze zu der
kreisfreien Hansestadt Rostock und
nördlich der landwirtschaftlichen Flächen
entlang der Landesstraße L 221, soll eine
Außenbereichssatzung gemäß § 35
Abs. 6 BauGB aufgestellt werden.
Es
wird angestrebt den Bereich, der nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt
ist und in dem eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist,
gemäß
§ 35 Abs. 6 festzulegen.
2.
Der Entwurf der
Außenbereichssatzung im Bereich Niederhagen der Gemeinde
Rövershagen und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung
gebilligt.
3. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit soll
nach § 35 Abs. 6 Satz 5 i.V.m.
§
13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchgeführt
werden. Bei der ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
ist
darauf hinzuweisen, dass während dieser Auslegungsfrist von jedermann
Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden
zur
Niederschrift vorgebracht werden können
und dass Stellungnahmen, die nicht
innerhalb dieser Frist abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über
die
Satzung unberücksichtigt bleiben können.
4. Von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Satzung berührt werden kann, sind nach § 35
Abs. 6
Satz 5 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4
Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen zum
Entwurf einzuholen (§ 4a Abs. 2 BauGB).
5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.