Sitzung: 11.12.2017 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
den folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 9 „Biogasanlage Oberhagen“:
1. |
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9
„Biogasanlage Oberhagen“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem
Text (Teil B) und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu, werden in der
vorliegenden Fassung gebilligt. |
2. |
Die Entwürfe des Plans und der Begründung sowie die
wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. |
3. |
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 4 Abs. 2
BauGB zu beteiligen. Gleichzeitig sind sie von der öffentlichen Auslegung zu
benachrichtigen. |