Sitzung: 11.12.2017 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeinde Rövershagen beschließt im Rahmen
der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der
Voranfrage:
Ist die Erweiterung des bestehenden
Wohngebäudes um ein weiteres Vollgeschoss mit Attika und Flachdach sowie
Erweiterung der Frontseite (Eingang) und der Rückseite (Terrasse) auf dem
Flurstück 44/3 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen bauplanungsrechtlich zulässig? aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34
BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.