Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeinde Rövershagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage:

Ist die Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes um ein weiteres Vollgeschoss mit Attika und Flachdach sowie Erweiterung der Frontseite (Eingang) und der Rückseite (Terrasse) auf dem Flurstück 44/3 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen bauplanungsrechtlich zulässig?  aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.