Sitzung: 11.12.2017 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen erteilt im
Zusammenhang mit dem Verkauf der Baugrundstücke im B-Plan-Gebiet 8.1 „Im
Wiesengrund II“ Belastungsvollmacht und stimmt der Eintragung einer Grundschuld
bis zu einer Höhe von 450 T€ zzgl. bis zu 20 % Zinsen p.a. und einer einmaligen
Nebenleistung von bis zu 10 % des Grundschuldbetrages pro Grundstück zu.
Die erteilte Vollmacht darf nur vor dem
beurkundeten Notar, seinem Vertreter oder Nachfolger im Amt ausgeübt werden.
In der Grundpfandrechtsbestellungsurkunde ist
aufzunehmen, dass der Gläubiger das Grundpfandrecht nur insoweit als Sicherheit
verwerten oder behalten darf, als er tatsächliche Zahlungen mit Tilgungswirkung
auf die Kaufpreisschuld des Käufers geleistet hat. Alle weiteren
Zweckbestimmungsvereinbarungen gelten erst nach Übergang des Eigentums am
Pfandobjekt auf den Käufer.
Außerdem ist in der
Grundpfandrechtsbestellungsurkunde sicher zu stellen, dass die Gemeinde im
Zusammenhang mit der Grundschuldbestellung keinerlei Zahlungsverpflichtungen
übernimmt. Der Käufer hat sich zu verpflichten, die Gemeinde von allen Kosten
und sonstigen Folgen der Grundschuldbestellung freizustellen.
Beim Verkauf von Teilflächen aus dem Flurstück
7/29 der Flur 1, Gemarkung Rövershagen auf Grund der fehlenden Einarbeitung der
Parzellierung in das Kataster kann das gesamte Grundstück belastet werden, wenn
zusätzlich zu den vorgenannten Punkten der Grundpfandrechtsgläubiger sich
verpflichtet, die nicht veräußerte Restfläche unverzüglich nach der Fortführung
des Liegenschaftskatasters auflagenfrei aus der Haftung zu entlassen und bis zu
diesem Zeitpunkt keine Zwangsvollstreckungs-maßnahmen
vorzunehmen.