Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen erteilt im Zusammenhang mit dem Verkauf der Baugrundstücke im B-Plan-Gebiet 8.1 „Im Wiesengrund II“ Belastungsvollmacht und stimmt der Eintragung einer Grundschuld bis zu einer Höhe von 450 T€ zzgl. bis zu 20 % Zinsen p.a. und einer einmaligen Nebenleistung von bis zu 10 % des Grundschuldbetrages pro Grundstück zu.  

Die erteilte Vollmacht darf nur vor dem beurkundeten Notar, seinem Vertreter oder Nachfolger im Amt ausgeübt werden.

In der Grundpfandrechtsbestellungsurkunde ist aufzunehmen, dass der Gläubiger das Grundpfandrecht nur insoweit als Sicherheit verwerten oder behalten darf, als er tatsächliche Zahlungen mit Tilgungswirkung auf die Kaufpreisschuld des Käufers geleistet hat. Alle weiteren Zweckbestimmungsvereinbarungen gelten erst nach Übergang des Eigentums am Pfandobjekt auf den Käufer.

Außerdem ist in der Grundpfandrechtsbestellungsurkunde sicher zu stellen, dass die Gemeinde im Zusammenhang mit der Grundschuldbestellung keinerlei Zahlungsverpflichtungen übernimmt. Der Käufer hat sich zu verpflichten, die Gemeinde von allen Kosten und sonstigen Folgen der Grundschuldbestellung freizustellen.

Beim Verkauf von Teilflächen aus dem Flurstück 7/29 der Flur 1, Gemarkung Rövershagen auf Grund der fehlenden Einarbeitung der Parzellierung in das Kataster kann das gesamte Grundstück belastet werden, wenn zusätzlich zu den vorgenannten Punkten der Grundpfandrechtsgläubiger sich verpflichtet, die nicht veräußerte Restfläche unverzüglich nach der Fortführung des Liegenschaftskatasters auflagenfrei aus der Haftung zu entlassen und bis zu diesem Zeitpunkt keine  Zwangsvollstreckungs-maßnahmen vorzunehmen.