Sitzung: 11.12.2017 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den Antrag auf Erweiterung der Klarstellungssatzung
für den Bereich Rostocker Straße/Graal-Müritzer-Straße/Köhlerstrat abzulehnen.
Bei dem, für die Schaffung
von Baurecht für das Grundstückes des Antragstellers einzuleitenden
Bauleitplanverfahren, sind mehrere Grundstücke einzubeziehen, da es sich
ansonsten um eine reine Gefälligkeitsplanung ohne eine städtebauliche
Notwendigkeit handeln würde.
Durch die Einbeziehung
mehrerer Grundstücke muss eine Erschließungsstraße mit Wendemöglichkeit auf
Grundstücken geplant werden, die nicht der Gemeinde gehören.
Des Weiteren sind diese
Flächen Bestandteil einer Kleingartenanlage nach Bundeskleingartengesetz und
damit in Ihrem Bestand geschützt.
Die Einleitung eines
Bauleitplanverfahrens würde das angestrebte Ziel nicht erreichen.
Die Gewährung eines Geh-,
Fahr- und Leitungsrechtes über das Flurstück 14/55 zu Gunsten des Grundstückes
25/1 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen zum Zwecke der Bebauung des Grundstückes
ist damit gegenstandslos.
Die medienmäßige Erschließung
ist mangels Bebaubarkeit nicht notwendig.