Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den Antrag auf Erweiterung der Klarstellungssatzung für den Bereich Rostocker Straße/Graal-Müritzer-Straße/Köhlerstrat abzulehnen.

Bei dem, für die Schaffung von Baurecht für das Grundstückes des Antragstellers einzuleitenden Bauleitplanverfahren, sind mehrere Grundstücke einzubeziehen, da es sich ansonsten um eine reine Gefälligkeitsplanung ohne eine städtebauliche Notwendigkeit handeln würde.

Durch die Einbeziehung mehrerer Grundstücke muss eine Erschließungsstraße mit Wendemöglichkeit auf Grundstücken geplant werden, die nicht der Gemeinde gehören.

Des Weiteren sind diese Flächen Bestandteil einer Kleingartenanlage nach Bundeskleingartengesetz und damit in Ihrem Bestand geschützt.

Die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens würde das angestrebte Ziel nicht erreichen.

 

Die Gewährung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes über das Flurstück 14/55 zu Gunsten des Grundstückes 25/1 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen zum Zwecke der Bebauung des Grundstückes ist damit gegenstandslos.

Die medienmäßige Erschließung ist mangels Bebaubarkeit nicht notwendig.