Sitzung: 11.12.2017 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
die 7. Änderungssatzung zur Satzung der
Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Untere
Warnow-Küste":
7. Änderungssatzung
der
Gemeinde Rövershagen zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von
Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie
des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden
(GVUG) in der jeweils derzeit geltenden
Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde
Rövershagen vom11.12.2017 und Anzeige
bei der Rechtsaufsicht die folgende 7. Änderungssatzung der Gemeinde Rövershagen
zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung
der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde
Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 6. Änderungssatzung vom 07.12.2016 wie folgt
geändert:
In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 22,96 €/ha durch den
Gebührensatz 23,15 €/ha ersetzt.
In § 3 (3) Satz 1 wird der Gebührensatz 0,01 €/ha durch den Gebührensatz – 5,07 €/ha
ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Rövershagen, den ……………
Dr. Verena Schöne Siegel
Bürgermeisterin
Gebührenkalkulation für die Deckung der
Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2017
der Gemeinde Rövershagen
- Grundsätzliches
Nach § 7 des
Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005,
zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2016 werden die von Kommunen für
ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge
durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine
Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der
Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.
Dabei sind die
Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch
in Anspruch genommene Fremdleistungen.
- Kalkulierter Aufwand
an den Wasser- und
Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Rövershagen für das Jahr 2017
entsprechend des Bescheides des Wasser- und Bodenverbandes in der Fassung der
Änderung vom 28.06.2017:
ohne Beitrag
Schöpfwerk Stromgraben : 42.344,26 €
Verwaltungsaufwand
10 % 4.234,43 €
= Gesamtaufwand 46.578,69
€
Beitrag Schöpfwerk
Stromgraben - 2.685,82 €
Verwaltungsaufwand
10 % 268,58 €
= Gesamtaufwand -
2.417,24 €
- Flächenberechnung
anzusetzende
Gesamtfläche des 2.055,4875
ha
Geltungsbereiches
der Satzung
abzüglich der
Fläche für dingliche 43,7488 ha
Mitglieder, die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband
zahlen
=
gebührenpflichtige Fläche 2.011,7387 ha
Schöpfwerk
Stromgraben – Einzugsgebiet Rövershagen
insgesamt 487,6777
ha
abzüglich der
Fläche für dingliche 10,6279 ha
Mitglieder, die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband zahlen
=
gebührenpflichtige Fläche 477,0498
ha
- Ermittlung des Gebührensatzes pro
Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand
wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
46.578,69 € :
2.011,7387 ha = 23,15 €/ha
- 2.417,24 € : 477,0498 ha = - 5,07 €/ha
Die Gebühr beträgt
23,15 €/ha und die Gebühr für das Schöpfwerk Stromgraben
-5,07 €/ha.