Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, den mit Beschluss Nr. VBE/865/302/201/GMÖ durch die Gemeindevertretung am 20.11.2017 bestätigten städtebaulichen Vertrag für die 3. Änderung des B-Planes 3.1 „Am Dorfpark“ in § 1 Absatz 4 wie folgt zu ändern:

 

§ 1

 

(4)Der Grunderwerb erfolgt nach dem Vorliegen des Satzungsbeschlusses und wird zwischen Erschließungsträger und Gemeinde gesondert geregelt. Der Abschluss des notariellen Kaufvertrages hat bis zum 29.03.2018 zu erfolgen.

Die Gemeinde erteilt dem Erschließungsträger die Erlaubnis, die Flächen, die gem. den Festsetzungen des B-Planes Nr. 3.1 in der Fassung der 3. Änderung als Verkehrsfläche ausgewiesen sind, vor Kauf in Besitz zu nehmen und zu bebauen.

Im Übrigen bleibt der städtebauliche Vertrag unverändert bestehen.

 

Der Bürgermeister und sein 1. Stellvertreter werden bevollmächtigt, den geändert städtebaulichen Vertrag für die 3. Änderung des B-Planes 3.1 „Am Dorfpark“ nach Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu unterzeichnen.