Sitzung: 18.12.2017 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, den
mit Beschluss Nr. VBE/865/302/201/GMÖ durch die Gemeindevertretung am 20.11.2017
bestätigten städtebaulichen Vertrag für die 3. Änderung des B-Planes 3.1 „Am
Dorfpark“ in § 1 Absatz 4 wie folgt zu ändern:
§ 1
(4)Der Grunderwerb erfolgt nach dem Vorliegen des
Satzungsbeschlusses und wird zwischen Erschließungsträger und Gemeinde
gesondert geregelt. Der Abschluss des notariellen Kaufvertrages hat bis zum
29.03.2018 zu erfolgen.
Die Gemeinde erteilt dem Erschließungsträger die
Erlaubnis, die Flächen, die gem. den Festsetzungen des B-Planes Nr. 3.1 in der
Fassung der 3. Änderung als Verkehrsfläche ausgewiesen sind, vor Kauf in Besitz
zu nehmen und zu bebauen.
Im Übrigen bleibt der städtebauliche Vertrag
unverändert bestehen.
Der Bürgermeister und sein 1. Stellvertreter
werden bevollmächtigt, den geändert städtebaulichen Vertrag für die 3. Änderung
des B-Planes 3.1 „Am Dorfpark“ nach Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu
unterzeichnen.