Sitzung: 18.12.2017 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Mönchhagen beschließt zur Abrechnung des auszubauenden Teilabschnittes der
Anlage Oberdorf einen
Abschnittsbildungsbeschluss für den Straßenausbau Oberdorf vom östlichen Rand des
Bahnüberganges Bahnstrecke Rostock Stralsund, beginnend mit den Flurstücken
106/4 bzw. 11 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen bis zum Mündungsbereich der
Straße Heidekrug zu fassen.
Die Möglichkeit der
Abschnittsbildung ist im § 4 (2) der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde
Mönchhagen vom 27.05.2003 geregelt.
Des Weiteren bestätigt die Gemeindevertretung Mönchhagen die Entscheidung des Bürgermeisters 75% der vorläufigen Gesamtkosten als Vorausleistungsbescheid zu erheben, wenn bis Mitte Januar 2018, die sachliche Beitragsflicht mangels Abschluss des Grunderwerbs, heißt grundbuchrechtliche Umschreibung aller Grundstücke, die von der Gemeinde für den Straßenausbau erwogen werden muss.