Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt zur Abrechnung des auszubauenden Teilabschnittes der Anlage Oberdorf einen Abschnittsbildungsbeschluss für den Straßenausbau  Oberdorf vom östlichen Rand des Bahnüberganges Bahnstrecke Rostock Stralsund, beginnend mit den Flurstücken 106/4 bzw. 11 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen bis zum Mündungsbereich der Straße Heidekrug zu fassen.

Die Möglichkeit der Abschnittsbildung ist im § 4 (2) der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Mönchhagen vom 27.05.2003 geregelt.

Des Weiteren bestätigt die Gemeindevertretung Mönchhagen die Entscheidung des Bürgermeisters 75% der vorläufigen Gesamtkosten als Vorausleistungsbescheid zu erheben, wenn bis Mitte Januar 2018, die sachliche Beitragsflicht mangels Abschluss des Grunderwerbs, heißt grundbuchrechtliche Umschreibung aller Grundstücke, die von der Gemeinde für den Straßenausbau erwogen werden muss.