Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss 1 :

Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide beschließt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes Rostocker Heide auf Veranlassung des Arbeitgebers auf Kosten des Amtes qualifiziert werden, um die ständige Fortentwicklung des fachlichen, methodischen und sozialen Wissens im Rahmen des eigenen Aufgabengebietes nachvollziehen zu können.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der GV:                        12

davon anwesend:                                            9

Ja-Stimmen:                                                       9

Nein-Stimmen:                                                 0

Stimmenthaltungen:                                      0

 

und

 

Beschluss 2:

Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide beschließt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fort- und Weiterbildungen, die zum Erwerb zusätzlicher Qualifikation für andere oder höherwertige Arbeitsaufgaben dienen und im Interesse flexibler Einsatzmöglichkeiten sind, grundsätzlich genehmigt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der GV:                        12

davon anwesend:                                            9

Ja-Stimmen:                                                       9

Nein-Stimmen:                                                 0

Stimmenthaltungen:                                      0

 

 

Beschluss 3:

Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide beschließt, dass vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme eine Vereinbarung mit den Beschäftigten abzuschließen ist, in der geregelt ist, dass

-       die Kosten für die Qualifizierung sowie die Reisekosten vom Amt Rostocker Heide übernommen werden,

-       der Beschäftigte einen Eigenbetrag in Zeit zu erbringen hat, indem ein entsprechendes Zeitguthaben gemäß manteltariflichen Bestimmungen gesammelt wird,

-       Der Eigenbedarf in Zeit kann auch dadurch erfolgen, dass die Qualifizierungsmaßnahme außerhalb der individuellen Arbeitszeit erfolgt bzw. während des tariflich geregelten Urlaubs (10 Tage).

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der GV:                        12

davon anwesend:                            9

Ja-Stimmen:                                       9

Nein-Stimmen:                                  0

Stimmenthaltungen:                       0

 

Beschluss 4:

Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide beschließt, dass eine Rückzahlungsklausel in Form einer Nebenabrede (§ 2 TVÖD) zu vereinbaren ist, die den Beschäftigten bei selbstverursachten vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zur anteiligen Rückzahlung der Fortbildungskosten verpflichtet. Die Rückzahlungsklausel hat sich an den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zu orientieren und nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalls

 

-       Fortbildung bis 2 Monate                                                           à einjährige Bindung

-       Fortbildung von 3 – 4 Monaten                                               à zweijährige Bindung

-       Fortbildung von 6 Monaten bis einem Jahr                        à bis 3 Jahre Bindung

-       Fortbildung mehr als zwei Jahre                                             à bis 5 Jahre Bindung

 

Abweichungen hiervon sind möglich.

Davon ausgeschlossen sind die Fälle des Beschlusses 1.