Sitzung: 02.11.2017 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande lehnt im
Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die
Voranfrage: Ist die Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Flurstück 33/1 der
Flur 6 Gemarkung Gelbensande bauplanungsrechtlich zulässig? aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab.
Das Vorhaben liegt gem. dem Flächennutzungsplan
der Gemeinde in einer ausgewiesenen Wohnbaufläche, die mit
Nutzungsbeschränkungen oder Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche
Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes umgrenzt ist.
Das Vorhaben erweitert die vorhandene Bebauung in den unbeplanten Außenbereich hinein. Es zieht eine Entstehung einer Splittersiedlung nach sich und wird den Umwelteinwirkungen des Straßenverkehrs und der Bahntrasse ungeschützt ausgesetzt werden.
Eine Zustimmung würde außerdem Vorbildwirkung entfalten, welches im Ergebnis eine ungewollte ungeordnete städtebauliche Entwicklung entlang der Bundesstraße nach sich ziehen würde.