Sitzung: 02.11.2017 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt
die 1. Änderungssatzung zur Satzung
der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
"Recknitz-Boddenkette":
1. Änderungssatzung
der
Gemeinde Gelbensande zur Satzung der
Gemeinde Gelbensande über die Erhebung
von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Recknitz-Boddenkette“ vom 13.12.2016
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung von
Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden
Fassung wird nach Beschlussfassung durch
die Gemeindevertretung vom ………. und
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die folgende 1. Änderungssatzung
der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren
zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Recknitz-Boddenkette“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde
Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ vom 13.12.2016 wie folgt geändert:
In § 3 (2)
wird vor „allgemeiner Beitrag“ als Aufzählungsmerkmal der
Buchstabe a) neu eingefügt.
In § 3 (2)
wird nach Punkt a) der Punkt b) wie folgt neu aufgenommen:
b) Schöpfwerk Körkwitz
Waldfläche 5,11
€/ha
Im Gebührensatz sind 10 % Verwaltungskosten enthalten.
Gelbensande, d…………………
Lutz Koppenhöle Siegel Bürgermeister
Gebührenkalkulation
zur 1. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“
1.
Grundsätzliches
Nach § 7 des
Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005,
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer
kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 werden die von Kommunen für
ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge
durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine
Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der
Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.
Dabei sind die
Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch
in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2. Ermittlung der gebührenfähigen Kosten und
Flächen
2.1.
allgemeiner
Beitrag
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV
für die Gemeinde Gelbensande vom 31.01.2017 Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
- die Höhe der Beitragseinheit (6,16 €/ha).
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in
zwei Gruppen unterteilt:
a) Waldflächen
b) Verkehrsflächen
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Waldflächen |
19,2597 |
9,6298 |
59,32 |
Verkehrsflächen |
1,9403 |
7,7612 |
52,58 |
gesamt |
21,1990 |
17,3910 |
107,12 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten ergibt.
Nutzungsartengruppe |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Waldflächen
|
19,2597 |
59,32 |
Verkehrsflächen |
1,9403 |
52,58 |
gesamt |
21,1990 |
107,12 |
Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 10 % des Beitrages an den WBV berechnet.
Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.
Nutzungsarten-gruppe |
Fläche in
ha |
Kosten allg. Beitrag in € |
Verwaltungs- kosten 10 % in € |
Gesamtkosten in € |
Waldflächen |
19,2597 |
59,32 |
5,93 |
65,25
|
Verkehrsflächen |
1,9403 |
47,80 |
4,78 |
52,58
|
gesamt |
21,1990 |
107,12 |
10,71 |
117,83 |
2.2.Schöpfwerk Körkwitz
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 31.01.2017. Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Vorteilsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die Nutzungsart mit ihrem Flächenanteil (Wald)
- die Höhe der Kosten/des Hebesatzes je Hektar (4,65 €/Ha)
Für die Nutzungsart wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus der Fläche und den Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.
Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 10 % des Beitrages an den WBV berechnet.
Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Verwaltungskosten 10 % in € |
Beitrag in € |
Wald |
0,0900 |
0,42 |
0,04 |
0,46 |
3.
Gebührenkalkulation
nach Nutzungsarten
Der
Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
3.1.
allgemeiner
Beitrag
a)
Waldflächen
Gesamtkosten: 65,25 €
Gesamtfläche: 19,2597 ha
Gebührensatz: 3,39
€/ha
b)
Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 52,58 €
Gesamtfläche: 1,9403 ha
Gebührensatz: 27,10 €/ha
3.2.
Schöpfwerk
Körkwitz
Waldfläche
Gesamtkosten: 0,46 €
Gesamtfläche: 0,0900 ha
Gebührensatz: 5,11 €/ha