Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt die 4. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013:

 

 

4. Änderungssatzung

der Gemeinde Gelbensande  zur Satzung der Gemeinde Gelbensande  über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013

                                                                                              I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung  wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom ………. und Anzeige bei der Rechtsaufsicht  die folgende  4. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde  Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“  erlassen:

  

                                                                                              II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“  vom 21.11.2013, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 13.12.2016 wie folgt geändert:

In § 3 (2) a) Gewässerunterhaltung wird

für die Waldflächen der Gebührensatz 5,48 €/ha durch den Gebührensatz 5,47 €/ha ersetzt

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 29,64 €/ha durch den Gebührensatz 29,63 €/ha ersetzt

für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 10,09 €/ha durch den Gebührensatz    10,08 €/ha ersetzt.

 

In § 3 (2) b) Schöpfwerk Stromgraben wird

für die Waldflächen der Gebührensatz 0,01 €/ha

durch den Gebührensatz – 6,35 €/ha ersetzt  für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 0,03 €/ha

durch den Gebührensatz – 38,07 €/ha ersetzt

für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 0,01 €/ha durch den Gebührensatz – 12,50 €/ha  ersetzt.

 

In § 3 (2) c) Schöpfwerk Hirschburg wird

für die Waldflächen der Gebührensatz 15,67 €/ha durch den Gebührensatz 10,06 €/ha ersetzt

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 94,05 €/ha durch den Gebührensatz 60,38 €/ha ersetzt

für die sonstige Grundstücksflächen der Gebührensatz 30,66 €/ha durch den Gebührensatz  19,68 €/ha ersetzt.

 

In § 3 (2) d) Schöpfwerk Moorgraben wird

für die Waldflächen der Gebührensatz 25,34 €/Ha durch den Gebührensatz 23,97 €/ha ersetzt

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 153,93 €/ha durch den Gebührensatz 145,55 €/ha ersetzt

 

III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.

 

Gelbensande, den

 

 

Lutz Koppenhöle                                            Siegel

Bürgermeister

 

 

Gebührenkalkulation

 

zur 4. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013

 

1.       Grundsätzliches

 

Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung  der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch  Gesetz vom 14. Juli 2016 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

 

2.       Ermittlung der gebührenfähigen Kosten und Flächen

 

2.1. Gewässerunterhaltung

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 20.02.2017. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

-       die Höhe der Beitragseinheit (9,25 €/ha)

-       die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue (1.935,40 €).

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

a)    Waldflächen (I)

b)    Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

c)    Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                         (II)

37,6988

107,44

993,82

Industrie- und Gewerbefläche   (II)

12,0779

34,42

318,39

Gebäude- und Freifläche          (II)

2,4775

7,06

65,30

Fläche mit besondere funktionaler Prägung                                     (II)

5,0622

14,43

133,48

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof                                     (III)

3,0541

5,80

53,65

Grünanlage                               (III)

27,9580

26,56

245,68

Verkehrsfläche                          (II)

89,5384

255,18

2.360,42

landwirtschaftl. Fläche              (III)

721,6679

685,59

6.341,70

Waldfläche                                (I)

2.449,5479

1.163,54

10.762,75

Wasserfläche                            (III)

22,8054

2,17

20,07

gesamt

3.371,8881

2.302,19

21.295,26

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten ergibt.

 

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Kosten in €

Waldfläche                                                

2.449,5479

10.762,75

Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen   

146,8548

3.871,41

Sonstige Grundstücksflächen                   

775,4854

6.661,10

gesamt

3.371,8881

21.295,26

 

 

Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 10 % des Beitrages an den WBV berechnet.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

Die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue in Höhe von 1.935,40 € werden auf die drei Gruppen aufgrund ihres prozentualen Anteils an der Gesamtfläche aufgeteilt:

 

 

Nutzungsarten-gruppe

Fläche

in  ha

Anteil an der

Gesamtfläche

in %

Anteil an den

Zuschlägen

in €

Kosten

GWU

in €

gesamt

in €

Verwaltungs-

kosten

10 %

in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche

2.449,5479

72,65

1.406,07

10.762,75

12.168,82

1.216,88

13.385,70

Gebäude,

 Freifläche, Verkehrsfläche

146,8548

4,35

84,19

3.871,41

3.955,60

395,56

4.351,16

Sonstige

Grundstücks-

flächen

775,4854

23,00

445,14

6.661,10

7.106,24

710,62

7.816,86

gesamt

3.371,8881

100

1.935,40

21.295,26

23.230,66

2.323,06

25.553,72

 

 

 

2.2. Schöpfwerk Stromgraben

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 20.02.2017. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

-       die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (11,54 €/ha).

 

Bei der Berechnung des Beitrages wird das mit Änderungsbescheid vom 28.06.2017 zu Gunsten der Gemeinde verrechnete Guthaben in Höhe von 15.955,00 € berücksichtigt.

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

a)      Waldflächen (I)

b)      Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

c)       Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                            (II)

9,4675

28.4025

- 327,68

Industrie- und Gewerbefläche      (II)

2,5061

7,5183

-86,74

Gebäude- und Freifläche             (II)

0,6779

2,0337

-       23,47

Fläche mit besonderer funktionaler Prägung                                        (II)

4,0202

12,0606

-       139,14

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof                                         (III)

2,8835

5,7670

-       66,53

Grünanlage                                    (III)

7,0653

7,0653

-       81,51

Verkehrsfläche                               (II)

26,1701

78,5103

-       905,77

landwirtschaftl. Fläche                   (III)

140,2199

140,2199

-       1.617,72

Waldfläche                                     (I)

745,1521

372,5761

-       4.298,42

Wasserfläche                                 (III)

5,8411

0,5841

-       6,74

gesamt

944,0037

654,7378

-       7.553,72

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie dem Verwaltungskosten ergibt.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

 

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Kosten in €

Verwaltungs-

Kosten

10 % in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche

745,1521

-       4.298,42

-       429,84

-       4.728,26

Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

42,8418

-       1.482,80

-       148,28

-       1.631,08

Sonstige Grundstücksflächen

156,0098

-       1.772,50

-       177,25

-       1.949,75

gesamt

944,0037

-       7.553,72

-       755,37

-       8.309,09

 

 

2.3. Schöpfwerk Hirschburg

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 20.02.2017. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

-       die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (18,30 €).

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

d)      Waldflächen (I)

e)      Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

f)       Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                             (II)

5,2193

15,6579

286,49

Industrie- und Gewerbefläche       (II)

3,4257

10,2771

188,04

Gebäude- und Freifläche              (II)

-

-

-

Fläche mit besonderer funktionaler Prägung                                        (II)

-

-

-

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof                                        (III)

-

-

-

Grünanlage                                   (III)

0,2982

0,2982

5,46

Verkehrsfläche                              (II)

22,0103

66,0309

1.208,15

landwirtschaftl. Fläche                  (III)

9,6122

9,6122

175,87

Waldfläche                                    (I)

816,7411

408,3706

7.471,83

Wasserfläche                                (III)

0,2507

0,0250

0,45

gesamt

857,5575

510,2719

9.336,29

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie dem Verwaltungskosten ergibt.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

 

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Kosten in €

Verwaltungs-

Kosten

10 % in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche

816,7411

7.471,83

747,18

8.219,01

Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

30,6553

1.682,68

168,27

1.850,95

Sonstige Grundstücksflächen

10,1611

181,78

18,18

199,96

gesamt

857,5575

9.336,29

933,63

10.269,92

 

 

2.4. Schöpfwerk Moorgraben

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 20.02.2017. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

-       die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (44,11 €).

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

g)      Waldflächen (I)

h)      Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

i)        Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                            (II)

-

-

--

Industrie- und Gewerbefläche      (II)

-

-

-

Gebäude- und Freifläche             (II)

-

-

-

Fläche mit besonderer funktionaler Prägung                                       (II)

-

-

-

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof                                       (III)

-

-

-

Grünanlage                                  (III)

-

-

-

Verkehrsfläche                             (II)

0,0764

0,2292

10,11

landwirtschaftl. Fläche                 (III)

-

-

-

Waldfläche                                   (I)

0,0146

0,0073

0,32

Wasserfläche                               (III)

-

-

-

gesamt

0,0910

0,2365

10,43

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie dem Verwaltungskosten ergibt.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

 

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Kosten in €

Verwaltungs-

Kosten

10 % in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche

0,0146

0,32

0,03

0,35

Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

0,0764

10,11

1,01

11,12

Sonstige Grundstücksflächen

-

-

-

-

gesamt

0,0910

10,43

1,04

11,47

 

 

 

3.       Gebührenkalkulation nach Nutzungsarten

 

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

 

3.1. Gewässerunterhaltung

 

a)      Waldflächen

 

Gesamtkosten:                                               13.385,70 €

 

Gesamtfläche:                                 2.449,5479 ha

 

Gebührensatz:                                5,47 €/ha

 

b)      Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

Gesamtkosten:                                               4.351,16 €

 

Gesamtfläche:                                 146,8548 ha

 

Gebührensatz:                                29,63 €/ha

 

c)       Sonstige Grundstücksflächen

 

Gesamtkosten:                                               7.816,86 €

 

Gesamtfläche:                                 775,4854 ha       

 

Gebührensatz:                                10,08 €/ha

 

 

3.2. Schöpfwerk Stromgraben

 

 

a)      Waldflächen

 

Gesamtkosten:                                               - 4.728,26 €

 

Gesamtfläche:                                 745,1521 ha

 

Gebührensatz:                                - 6,35 €/ha

 

b)      Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

Gesamtkosten:                                               - 1.631,08 €

 

Gesamtfläche:                                 42,8418 ha         

 

Gebührensatz:                                - 38,07€/ha

 

c)       Sonstige Grundstücksfläche

 

Gesamtkosten:                                               - 1.949,75 €

 

Gesamtfläche:                                 156,0098 ha       

 

Gebührensatz:                                - 12,50 €/ha       

 

3.3. Schöpfwerk Hirschburg

 

a)      Waldfläche                                                     

 

Gesamtkosten:                                               8.219,01 €

 

Gesamtfläche:                                 816,7411 ha

 

Gebührensatz:                                10,06 €/ha

 

 

b)      Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

Gesamtkosten:                                               1.850,95 €

 

Gesamtfläche:                                 30,6553 ha

 

Gebührensatz:                                60,38 €/ha

 

c)       Sonstige Grundstücksflächen

 

Gesamtkosten:                                               199,96 €

 

Gesamtfläche:                                 10,1611 ha

 

Gebührensatz:                                19,68 €/ha

 

 

3.4          Schöpfwerk Moorgraben

 

a)      Waldfläche

 

Gesamtkosten:                                               0,35 €

 

Gesamtfläche:                                 0,0146 ha

 

Gebührensatz:                                23,97 €/ha

 

b)      Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

Gesamtkosten:                                               11,12 €

 

Gesamtfläche:                                 0,0764 ha

 

Gebührensatz:                                145,55 €/ha

 

c)       Sonstige Grundstücksflächen

 

Gesamtkosten:                                               0,00 €

 

Gesamtfläche:                                 0,000 ha

 

Gebührensatz:                                0,00 €