Sitzung: 02.11.2017 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt
die 4. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung
von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013:
4. Änderungssatzung
der
Gemeinde Gelbensande zur Satzung der
Gemeinde Gelbensande über die Erhebung
von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung
von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden
Fassung wird nach Beschlussfassung durch
die Gemeindevertretung vom ………. und Anzeige bei der Rechtsaufsicht die folgende
4. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der
Gemeinde Gelbensande über die Erhebung
von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde
Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013, zuletzt geändert durch die 3.
Änderungssatzung vom 13.12.2016 wie folgt geändert:
In § 3 (2) a) Gewässerunterhaltung wird
für die Waldflächen der Gebührensatz 5,48 €/ha durch den Gebührensatz
5,47 €/ha ersetzt
für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz
29,64 €/ha durch den Gebührensatz 29,63 €/ha ersetzt
für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 10,09 €/ha durch
den Gebührensatz 10,08 €/ha ersetzt.
In § 3 (2) b) Schöpfwerk Stromgraben wird
für die Waldflächen der Gebührensatz 0,01 €/ha
durch den Gebührensatz – 6,35 €/ha ersetzt für die Gebäude und Freiflächen,
Verkehrsflächen der Gebührensatz 0,03 €/ha
durch den Gebührensatz – 38,07 €/ha ersetzt
für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 0,01 €/ha durch
den Gebührensatz – 12,50 €/ha ersetzt.
In § 3 (2) c) Schöpfwerk Hirschburg wird
für die Waldflächen der Gebührensatz 15,67 €/ha durch den Gebührensatz
10,06 €/ha ersetzt
für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz
94,05 €/ha durch den Gebührensatz 60,38 €/ha ersetzt
für die sonstige Grundstücksflächen der Gebührensatz 30,66 €/ha durch
den Gebührensatz 19,68 €/ha ersetzt.
In § 3 (2) d) Schöpfwerk Moorgraben wird
für die Waldflächen der Gebührensatz 25,34 €/Ha durch den Gebührensatz
23,97 €/ha ersetzt
für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz
153,93 €/ha durch den Gebührensatz 145,55 €/ha ersetzt
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Gelbensande, den
Lutz Koppenhöle Siegel
Bürgermeister
Gebührenkalkulation
zur 4. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013
1.
Grundsätzliches
Nach § 7 des
Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005,
zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.
Juli 2016 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und
Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen
der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der
Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.
Dabei sind die
Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch
in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2.
Ermittlung
der gebührenfähigen Kosten und Flächen
2.1.
Gewässerunterhaltung
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 20.02.2017. Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
- die Höhe der Beitragseinheit (9,25 €/ha)
- die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue (1.935,40 €).
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:
a) Waldflächen (I)
b) Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
c) Sonstige Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Wohnbaufläche (II) |
37,6988 |
107,44 |
993,82 |
Industrie- und
Gewerbefläche (II) |
12,0779 |
34,42 |
318,39 |
Gebäude- und
Freifläche (II) |
2,4775 |
7,06 |
65,30 |
Fläche mit besondere
funktionaler Prägung (II) |
5,0622 |
14,43 |
133,48 |
Sport-, Freizeit- und
Erholungsfläche, Friedhof (III) |
3,0541 |
5,80 |
53,65 |
Grünanlage (III) |
27,9580 |
26,56 |
245,68 |
Verkehrsfläche (II) |
89,5384 |
255,18 |
2.360,42 |
landwirtschaftl.
Fläche (III) |
721,6679 |
685,59 |
6.341,70 |
Waldfläche (I) |
2.449,5479 |
1.163,54 |
10.762,75 |
Wasserfläche (III) |
22,8054 |
2,17 |
20,07 |
gesamt |
3.371,8881 |
2.302,19 |
21.295,26 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten ergibt.
Nutzungsartengruppe |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Waldfläche
|
2.449,5479 |
10.762,75 |
Gebäude, Freiflächen,
Verkehrsflächen |
146,8548 |
3.871,41 |
Sonstige
Grundstücksflächen |
775,4854 |
6.661,10 |
gesamt |
3.371,8881 |
21.295,26 |
Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 10 % des Beitrages
an den WBV berechnet.
Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.
Die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue in Höhe von 1.935,40 € werden auf die drei Gruppen aufgrund ihres prozentualen Anteils an der Gesamtfläche aufgeteilt:
Nutzungsarten-gruppe |
Fläche in
ha |
Anteil
an der Gesamtfläche in
% |
Anteil
an den Zuschlägen in
€ |
Kosten GWU
in
€ |
gesamt in
€ |
Verwaltungs- kosten 10
% in
€ |
Gesamtkosten in
€ |
Waldfläche |
2.449,5479 |
72,65 |
1.406,07 |
10.762,75 |
12.168,82 |
1.216,88 |
13.385,70 |
Gebäude, Freifläche, Verkehrsfläche |
146,8548 |
4,35 |
84,19 |
3.871,41 |
3.955,60 |
395,56 |
4.351,16 |
Sonstige Grundstücks- flächen |
775,4854 |
23,00 |
445,14 |
6.661,10 |
7.106,24 |
710,62 |
7.816,86 |
gesamt |
3.371,8881 |
100 |
1.935,40 |
21.295,26 |
23.230,66 |
2.323,06 |
25.553,72 |
2.2.
Schöpfwerk
Stromgraben
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 20.02.2017. Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
- die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (11,54 €/ha).
Bei der Berechnung des Beitrages wird das mit Änderungsbescheid vom 28.06.2017 zu Gunsten der Gemeinde verrechnete Guthaben in Höhe von 15.955,00 € berücksichtigt.
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:
a) Waldflächen (I)
b) Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
c) Sonstige Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Wohnbaufläche (II) |
9,4675 |
28.4025 |
-
327,68 |
Industrie- und
Gewerbefläche (II) |
2,5061 |
7,5183 |
-86,74 |
Gebäude- und
Freifläche (II) |
0,6779 |
2,0337 |
-
23,47 |
Fläche mit besonderer
funktionaler Prägung (II) |
4,0202 |
12,0606 |
-
139,14 |
Sport-, Freizeit- und
Erholungsfläche, Friedhof
(III) |
2,8835 |
5,7670 |
-
66,53 |
Grünanlage (III) |
7,0653 |
7,0653 |
-
81,51 |
Verkehrsfläche (II) |
26,1701 |
78,5103 |
-
905,77 |
landwirtschaftl.
Fläche (III) |
140,2199 |
140,2199 |
-
1.617,72 |
Waldfläche (I) |
745,1521 |
372,5761 |
-
4.298,42 |
Wasserfläche (III) |
5,8411 |
0,5841 |
-
6,74 |
gesamt |
944,0037 |
654,7378 |
-
7.553,72 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie dem Verwaltungskosten ergibt.
Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.
Nutzungsartengruppe |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Verwaltungs- Kosten 10
% in € |
Gesamtkosten in € |
Waldfläche |
745,1521 |
- 4.298,42 |
- 429,84 |
- 4.728,26 |
Gebäude,
Freiflächen, Verkehrsflächen |
42,8418 |
- 1.482,80 |
- 148,28 |
- 1.631,08 |
Sonstige
Grundstücksflächen |
156,0098 |
- 1.772,50 |
- 177,25 |
- 1.949,75 |
gesamt |
944,0037 |
- 7.553,72 |
- 755,37 |
- 8.309,09 |
2.3.
Schöpfwerk
Hirschburg
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 20.02.2017. Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
- die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (18,30 €).
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:
d) Waldflächen (I)
e) Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
f) Sonstige Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Wohnbaufläche (II) |
5,2193 |
15,6579 |
286,49 |
Industrie- und
Gewerbefläche (II) |
3,4257 |
10,2771 |
188,04 |
Gebäude- und
Freifläche (II) |
- |
- |
- |
Fläche mit besonderer
funktionaler Prägung (II) |
- |
- |
- |
Sport-, Freizeit- und
Erholungsfläche, Friedhof (III) |
- |
- |
- |
Grünanlage (III) |
0,2982 |
0,2982 |
5,46 |
Verkehrsfläche (II) |
22,0103 |
66,0309 |
1.208,15 |
landwirtschaftl.
Fläche (III) |
9,6122 |
9,6122 |
175,87 |
Waldfläche (I) |
816,7411 |
408,3706 |
7.471,83 |
Wasserfläche (III) |
0,2507 |
0,0250 |
0,45 |
gesamt |
857,5575 |
510,2719 |
9.336,29 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie dem Verwaltungskosten ergibt.
Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.
Nutzungsartengruppe |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Verwaltungs- Kosten 10
% in € |
Gesamtkosten in € |
Waldfläche |
816,7411 |
7.471,83 |
747,18 |
8.219,01 |
Gebäude,
Freiflächen, Verkehrsflächen |
30,6553 |
1.682,68 |
168,27 |
1.850,95 |
Sonstige
Grundstücksflächen |
10,1611 |
181,78 |
18,18 |
199,96 |
gesamt |
857,5575 |
9.336,29 |
933,63 |
10.269,92 |
2.4.
Schöpfwerk
Moorgraben
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 20.02.2017. Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
- die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (44,11 €).
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:
g) Waldflächen (I)
h) Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
i) Sonstige Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Wohnbaufläche (II) |
- |
- |
-- |
Industrie- und
Gewerbefläche (II) |
- |
- |
- |
Gebäude- und
Freifläche (II) |
- |
- |
- |
Fläche mit besonderer
funktionaler Prägung (II) |
- |
- |
- |
Sport-, Freizeit- und
Erholungsfläche, Friedhof (III) |
- |
- |
- |
Grünanlage (III) |
- |
- |
- |
Verkehrsfläche (II) |
0,0764 |
0,2292 |
10,11 |
landwirtschaftl.
Fläche (III) |
- |
- |
- |
Waldfläche (I) |
0,0146 |
0,0073 |
0,32 |
Wasserfläche (III) |
- |
- |
- |
gesamt |
0,0910 |
0,2365 |
10,43 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie dem Verwaltungskosten ergibt.
Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.
Nutzungsartengruppe |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Verwaltungs- Kosten 10
% in € |
Gesamtkosten in € |
Waldfläche |
0,0146 |
0,32 |
0,03 |
0,35 |
Gebäude,
Freiflächen, Verkehrsflächen |
0,0764 |
10,11 |
1,01 |
11,12 |
Sonstige
Grundstücksflächen |
- |
- |
- |
- |
gesamt |
0,0910 |
10,43 |
1,04 |
11,47 |
3.
Gebührenkalkulation
nach Nutzungsarten
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
3.1.
Gewässerunterhaltung
a)
Waldflächen
Gesamtkosten: 13.385,70 €
Gesamtfläche: 2.449,5479 ha
Gebührensatz: 5,47
€/ha
b)
Gebäude,
Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 4.351,16 €
Gesamtfläche: 146,8548 ha
Gebührensatz: 29,63 €/ha
c)
Sonstige
Grundstücksflächen
Gesamtkosten: 7.816,86 €
Gesamtfläche: 775,4854 ha
Gebührensatz: 10,08
€/ha
3.2.
Schöpfwerk
Stromgraben
a)
Waldflächen
Gesamtkosten: - 4.728,26 €
Gesamtfläche: 745,1521 ha
Gebührensatz: - 6,35 €/ha
b)
Gebäude,
Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: - 1.631,08 €
Gesamtfläche: 42,8418 ha
Gebührensatz: - 38,07€/ha
c)
Sonstige
Grundstücksfläche
Gesamtkosten: - 1.949,75 €
Gesamtfläche: 156,0098 ha
Gebührensatz: -
12,50 €/ha
3.3.
Schöpfwerk
Hirschburg
a)
Waldfläche
Gesamtkosten: 8.219,01 €
Gesamtfläche: 816,7411 ha
Gebührensatz: 10,06 €/ha
b)
Gebäude,
Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 1.850,95 €
Gesamtfläche: 30,6553 ha
Gebührensatz: 60,38 €/ha
c)
Sonstige
Grundstücksflächen
Gesamtkosten: 199,96 €
Gesamtfläche: 10,1611 ha
Gebührensatz: 19,68
€/ha
3.4 Schöpfwerk Moorgraben
a)
Waldfläche
Gesamtkosten: 0,35 €
Gesamtfläche: 0,0146 ha
Gebührensatz: 23,97 €/ha
b)
Gebäude,
Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 11,12 €
Gesamtfläche: 0,0764 ha
Gebührensatz: 145,55
€/ha
c)
Sonstige
Grundstücksflächen
Gesamtkosten: 0,00 €
Gesamtfläche: 0,000 ha
Gebührensatz: 0,00
€