Sitzung: 25.10.2017 Amtsausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss 1:
Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide
beschließt in seiner Sitzung am 25.10.2017 nachfolgende notwendige
Auseinandersetzungsvereinbarung im Rahmen der ämterübergreifenden
Gebietsänderung zwischen den Gemeinde Klein Kussewitz und Bentwisch:
Auseinandersetzungsvereinbarung
zwischen
dem Amt Carbäk und dem Amt Rostocker Heide
aufgrund
§ 7 des Gebietsänderungsvertrages
der
Gemeinden Klein Kussewitz und Bentwisch vom ……
- Das Amt Carbäk erhält für
das Ausscheiden der Gemeinde Klein Kussewitz aus dem Amt Carbäk aufgrund
des zwischen den Gemeinden Klein Kussewitz und Bentwisch abgeschlossenen
Gebietsänderungsvertrages einen finanziellen Ausgleich von 500.000,00 EUR
für einen Zeitraum von 5 Jahren. Dieser Betrag wird durch Einbehalt der
liquiden Mittel, die die Gemeinde Klein Kussewitz forderungsseitig
gegenüber dem Amt Carbäk zum 31.12.2017 geltend machen kann, durch
Aufrechnung mit der Forderung des Amtes aus dieser Vereinbarung
ausgeglichen und über den Zeitraum von 5 Jahren jährlich in Höhe von
100.000,00 EUR p. a. per Schlussbilanzstichtag zum 31.12. des
Haushaltsjahres aufgelöst.
Im Fall einer Fusion der
Ämter Carbäk und Rostocker Heide wird der zum 31.12. des dem Fusionszeitpunkt
vorhergehenden Jahres noch nicht aufgelösten Betrag aus der finanziellen
Auseinandersetzung im Rahmen des Gebietsänderungsvertrages der Gemeinden Klein
Kussewitz und Bentwisch den liquiden Mitteln der Gemeinde Bentwisch zugeführt.
- Das Amt Rostocker Heide
übernimmt für die der Fusion der Gemeinden Klein Kussewitz und Bentwisch
folgenden Aufgabenübertragung Personal im Umfang 1 Vollzeitäquivalent
(Abkürzung: 1 VZÄ) mit der Entgeltgruppe 9a TVöD/VKA, Stufe 2 zum
01.01.2018.
- Eine Auseinandersetzung
hinsichtlich des durch das Verwaltungsgebäude des Amtes Carbäk
verkörperten Anlagevermögens erfolgt erst im Fall des Wegfalls der Nutzung
des Gebäudes zur Regelung der Verwaltungsgeschäfte der amtsangehörigen
Gemeinden des Amtes Carbäk sowie aller Rechtsnachfolger der zum 01.01.2018
bestehenden amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Carbäk sowie des Amtes
selbst und dann im Verhältnis der durch die Gemeinde Klein Kussewitz
eingebrachten Vermögenswerte zum Stichtag 31.12.2017.
Eine
Vermögensauseinandersetzung zwischen den Ämtern über die vorstehende Regelung
hinaus erfolgt nicht.
- Mit der Erfüllung
sämtlicher vorstehender Verpflichtungen sind alle gegenseitigen Ansprüche
zwischen den Ämtern Carbäk und Rostocker Heide sowie zwischen dem Amt
Carbäk und den Gemeinden Klein Kussewitz und Bentwisch als abgegolten zu
betrachten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12
davon anwesend: 11
Zustimmung: 11
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Beschluss 2:
Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide
nimmt den vorgelegten aktualisierten Gebietsänderungsvertrag mit Anlagen
zwischen der Gemeinde Bentwisch und der Gemeinde Klein Kussewitz zur Kenntnis
und weist daraufhin, dass dem Amt Rostocker Heide keine zusätzlichen Kosten, die direkt und unmittelbar mit dem
Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Bentwisch und der Gemeinde Klein
Kussewitz zusammen hängen, entstehen dürfen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12
davon anwesend: 11
Zustimmung: 11
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Beschluss 3:
Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide
beschließt, die Beteiligung des Personalrates zu prüfen. Die Eingruppierung und
die Aufgabenverteilung ist so zu gestalten, dass eine Eingruppierung
gerechtfertigt ist.