Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss 1:

Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide beschließt in seiner Sitzung am 25.10.2017 nachfolgende notwendige Auseinandersetzungsvereinbarung im Rahmen der ämterübergreifenden Gebietsänderung zwischen den Gemeinde Klein Kussewitz und Bentwisch:

 

                                                               Auseinandersetzungsvereinbarung

                               zwischen dem Amt Carbäk und dem Amt Rostocker Heide

                                               aufgrund § 7 des Gebietsänderungsvertrages

                               der Gemeinden Klein Kussewitz und Bentwisch vom ……

 

  1. Das Amt Carbäk erhält für das Ausscheiden der Gemeinde Klein Kussewitz aus dem Amt Carbäk aufgrund des zwischen den Gemeinden Klein Kussewitz und Bentwisch abgeschlossenen Gebietsänderungsvertrages einen finanziellen Ausgleich von 500.000,00 EUR für einen Zeitraum von 5 Jahren. Dieser Betrag wird durch Einbehalt der liquiden Mittel, die die Gemeinde Klein Kussewitz forderungsseitig gegenüber dem Amt Carbäk zum 31.12.2017 geltend machen kann, durch Aufrechnung mit der Forderung des Amtes aus dieser Vereinbarung ausgeglichen und über den Zeitraum von 5 Jahren jährlich in Höhe von 100.000,00 EUR p. a. per Schlussbilanzstichtag zum 31.12. des Haushaltsjahres aufgelöst.

 

Im Fall einer Fusion der Ämter Carbäk und Rostocker Heide wird der zum 31.12. des dem Fusionszeitpunkt vorhergehenden Jahres noch nicht aufgelösten Betrag aus der finanziellen Auseinandersetzung im Rahmen des Gebietsänderungsvertrages der Gemeinden Klein Kussewitz und Bentwisch den liquiden Mitteln der Gemeinde Bentwisch zugeführt.

 

  1. Das Amt Rostocker Heide übernimmt für die der Fusion der Gemeinden Klein Kussewitz und Bentwisch folgenden Aufgabenübertragung Personal im Umfang 1 Vollzeitäquivalent (Abkürzung: 1 VZÄ) mit der Entgeltgruppe 9a TVöD/VKA, Stufe 2 zum 01.01.2018.

 

  1. Eine Auseinandersetzung hinsichtlich des durch das Verwaltungsgebäude des Amtes Carbäk verkörperten Anlagevermögens erfolgt erst im Fall des Wegfalls der Nutzung des Gebäudes zur Regelung der Verwaltungsgeschäfte der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Carbäk sowie aller Rechtsnachfolger der zum 01.01.2018 bestehenden amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Carbäk sowie des Amtes selbst und dann im Verhältnis der durch die Gemeinde Klein Kussewitz eingebrachten Vermögenswerte zum Stichtag 31.12.2017.

 

Eine Vermögensauseinandersetzung zwischen den Ämtern über die vorstehende Regelung hinaus erfolgt nicht.

 

  1. Mit der Erfüllung sämtlicher vorstehender Verpflichtungen sind alle gegenseitigen Ansprüche zwischen den Ämtern Carbäk und Rostocker Heide sowie zwischen dem Amt Carbäk und den Gemeinden Klein Kussewitz und Bentwisch als abgegolten zu betrachten.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          12

davon anwesend:                                          11

Zustimmung:                                                    11

Ablehnung:                                                       0

Enthaltung:                                                       0

 

Beschluss 2:

Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide nimmt den vorgelegten aktualisierten Gebietsänderungsvertrag mit Anlagen zwischen der Gemeinde Bentwisch und der Gemeinde Klein Kussewitz zur Kenntnis und weist daraufhin, dass dem Amt Rostocker Heide keine zusätzlichen  Kosten, die direkt und unmittelbar mit dem Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Bentwisch und der Gemeinde Klein Kussewitz zusammen hängen, entstehen dürfen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          12

davon anwesend:                                          11

Zustimmung:                                                    11

Ablehnung:                                                       0

Enthaltung:                                                       0

 

Beschluss 3:

Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide beschließt, die Beteiligung des Personalrates zu prüfen. Die Eingruppierung und die Aufgabenverteilung ist so zu gestalten, dass eine Eingruppierung gerechtfertigt ist.