Sitzung: 25.10.2017 Amtsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide beschließt die Korrektur der
1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 – Punkt 2d
- des Amtes Rostocker Heide laut Anlage.
1.
Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Rostocker Heide
für
das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Amtsausschusses des Amtes
Rostocker Heide vom 24.05.2017 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtbehörde
folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§
1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017
wird
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gegen über bisher EUR |
erhöht um EUR |
vermindert um EUR |
nunmehr auf EUR |
1. im
Ergebnishaushalt |
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|
a) der
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf |
1.731.900 |
136.200 |
0 |
1.868.100 |
der Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen auf |
1.731.900 |
83.200 |
0 |
1815.100 |
der Saldo der ordentlichen Erträge und
Aufwendungen auf |
0 |
53.000 |
0 |
53.000 |
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b) der
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf |
0 |
0 |
0 |
0 |
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf |
0 |
0 |
0 |
0 |
der Saldo der außerordentlichen Erträge
und Aufwendungen auf |
0 |
0 |
0 |
0 |
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c) das
Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf |
0 |
53.000 |
0 |
53.000 |
die Einstellung in Rücklagen auf |
0 |
0 |
0 |
0 |
die Entnahmen aus Rücklagen auf |
0 |
0 |
0 |
0 |
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf |
0 |
53.000 |
0 |
53.000 |
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2. im
Finanzhaushalt |
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a) die
ordentlichen Einzahlungen auf |
1.729.100 |
136.200 |
0 |
1.865.300 |
die ordentlichen Auszahlungen auf |
1.646.600 |
83.200 |
0 |
1.729.800 |
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf |
82.500 |
53.000 |
0 |
135.500 |
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b) die
außerordentlichen Einzahlungen auf |
0 |
0 |
0 |
0 |
der außerordentlichen Auszahlungen auf |
0 |
0 |
0 |
0 |
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
0 |
0 |
0 |
0 |
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c) die
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
0 |
0 |
0 |
0 |
die Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf |
100.500 |
104.600 |
0 |
205.100 |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
-100.500 |
-104.600 |
0 |
-205.100 |
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d) der
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Veränderung der liquiden Mittel und der
Kredite zur Sicherung
der Zahlungsfähigkeit) |
-18.000 |
-185.700 |
0 |
-203.700 |
§
2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§
3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§
4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden von 173.100 € auf 186.500 € festgesetzt.
§
5 Wertgrenzen für Investitionen
Die Wertgrenze für die Einzeldarstellung von
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.000 € netto festgesetzt.
§
6 Amtsumlage
Die Amtsumlage wird von 11,4555 v. H. auf 11,4555 v.
H. festgesetzt.
Die zusätzliche Amtsumlage (Gemeinden Bentwisch,
Blankenhagen und Rövershagen) für die Zins- und Tilgungsleistungen des Kredites
zum Neubau des Verwaltungsgebäudes wird auf 136.263,40 festgesetzt.
§
7 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen
Stellen beträgt bisher 23,7625
Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr 23,7625
Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§
8 Eigenkapital
|
bisher EUR |
nunmehr EUR |
Der
Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug |
469.946 |
469.354 |
Der
voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres
beträgt |
498.646 |
469.534 |
und
zum 31.12. des Haushaltsjahres 2016 |
498.646 |
522.354 |
§
9 Unechte Deckungsfähigkeit
1. Mehrerträge aus den öffentlich-rechtlichen Mitteln und
privatrechtlichen Leistungsentgelten in den einzelnen Teilhaushalten
berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen in diesen
Teilhaushalten. Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen für öffentlich-rechtliche
und privatrechtliche Leistungsentgelte zugunsten der Auszahlungsermächtigungen
für Sach- und Dienstleistungen.
2. Mehreinzahlungen im Investitionsbereich eines
Teilhaushaltes berechtigen zu Mehrauszahlungen im selben Investitionsbereich
des Teilhaushaltes.
3. Mehrerträge in den einzelnen Teilhaushalten mit
Ausnahme der für interne Leistungsverrechnungen berechtigen zu Mehraufwendungen
bei Aufwendungen in diesen Teilhaushalten mit Ausnahme der
Personalaufwendungen, Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen. Das
Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen in diesen Teilhaushalten zugunsten der
Auszahlungsermächtigungen mit Ausnahme der Personalauszahlungen.
§
10 Echte Deckungsfähigkeit
Die Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen und
internen Leistungsverrechnungen sind in allen Teilhaushalben untereinander,
aber nicht mit anderen Aufwandspositionen deckungsfähig.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt.
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Gelbensande, 24.05.2017 Bodo
Kaatz
Amtsvorsteher