Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2017 den im Entwurf vorliegenden Gebietsänderungsvertrag mit der Gemeinde Klein Kussewitz mit Inkrafttreten zum 01.01.2018 mit den Anlagen

- Maßgebende Gründe des öffentlichen Wohls

- Liste der zukünftigen Vorhaben und Investitionen vom 20.05.2015

und „Auseinandersetzungsvereinbarung zwischen dem Amt Carbäk und dem Amt Rostocker Heide auf Grund § 7 Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Klein Kussewitz und Bentwisch

im beiliegenden Wortlaut.

 

Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, den Gebietsänderungsvertrag mit sämtlichen Anlagen der unteren Rechtsaufsichtsbehörde beim Landkreis Rostock bis spätestens 30.10.2017 zur Genehmigung vorzulegen.

 

Anlagen:

-       Maßgebende Gründe des öffentlichen Wohls

-       Liste der zukünftigen Vorhaben und Investitionen

-       Auseinandersetzungsvereinbarung zwischen dem Amt Carbäk und dem Amt Rostocker Heide auf Grund § 7 Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Klein Kussewitz und Bentwisch vom 24.10.2017