Sitzung: 19.10.2017 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss 1:
Die
Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, dass folgende über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen als unabweisbar anerkannt werden:
19.821,60 €
Aufwendungen, die gem. § 48 Abs. 3 Nr. 4 KV M-V erst nach Ablauf des
Haushaltsjahres bekannt werden
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12
davon anwesend: 11
Zustimmung: 11
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
und
Beschluss 2:
Die
Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die mit dem Jahresabschluss 2013
gebildete zweckgebundene Ergebnisrücklage in Höhe von 708.400,00 € wie folgt zu
verwenden:
- 500.000,00 € Bildung einer zweckgebundenen Ergebnisrücklage für die
zu erwartenden Aufwendungen
im Zusammenhang mit der Fusion Bentwisch – Klein Kussewitz und
- 208.400,00 € Vortrag auf neue Rechnung – Einstellung in den
Ergebnisvortrag.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12
davon anwesend: 11
Zustimmung: 11
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
und
Beschluss 3:
Die Gemeindevertretung Bentwisch stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss am 05.07.2017
und am 30.09.2017 geprüften
Jahresabschluss der Gemeinde Bentwisch zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von
27.450.347,50 € fest.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12
davon anwesend: 11
Zustimmung: 11
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
und
Beschluss 4:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
entlastet den Bürgermeister, Herrn Schwaß,
für das Haushaltsjahr 2013.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12
davon anwesend: 11
Zustimmung: 11
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0