Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt dem Antrag der Danilo Wiehler Textilfabrik zur Änderung des B-Planes Nr. 3 „Gewerbegebiet“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu, mit dem Ziel, Baurecht für die Erweiterung der Produktionsstätte des Unternehmens am Standort Am Campus 13 durch direkten Anbau an das bestehenden Gebäude zu schaffen.

Die Birkenreihe ist jedoch so weit wie möglich zu erhalten.

Die Gemeinde ist von allen Kosten, die mit dem Änderungsverfahren des Plangebietes in Zusammenhang stehen, durch Direktbeauftragung aller Leistungen durch den Antragsteller freizuhalten.

Mit der städtebaulichen Planungsleistung ist ein leistungsfähiger Stadtplaner/Stadtplanungsbüro zu beauftragen.

Der Gemeinde sind entsprechende Referenzen vorzulegen.

Allen Beteiligten ist bewusst, dass aus der Zustimmung der Gemeinde zu diesem Antrag nicht abzuleiten ist, dass das formulierte Ziel erreicht wird.

Die Gemeinde behält sich vor, das Verfahren zu beenden, wenn zu erkennen ist, dass das Ziel der Planänderung nicht zu erreichen ist.

Sollte mit der Änderung des B-Planes der Eingriff in den Naturhaushalt nur durch Einzahlung in ein Ökokonto ausgeglichen werden können, wird die Gemeinde den Bebauungsplan erst in Kraft setzen, wenn der Nachweis der Einzahlung in das Ökokonto durch Vorlage des von der Unteren Naturschutzbehörde bestätigte Abbuchungszertifikat erbracht wird.