Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die 7. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:

 

 

7. Änderungssatzung der Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002

 

                                                                                              I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V)  sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG)  in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch  vom ……. und Anzeige bei der Rechtsaufsicht  die folgende  7. Änderungssatzung der Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“  erlassen:

 

 

 

II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 6. Änderungssatzung vom 16.12.2016 wie folgt geändert:

 In § 3 (2)  Satz 2 wird der Gebührensatz 22,84 €/ha durch den Gebührensatz 22,73 €/ha ersetzt.

 

 

  III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.

 

Bentwisch, den …………………

 

 

Susanne Strübing                                           Siegel

Bürgermeisterin

 

 

 

 

 

Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2017 der Gemeinde Bentwisch

 

  1. Grundsätzliches

Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung  der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2016 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

 

  1. Kalkulierter Aufwand

an den Wasser- und Bodenverband zu zahlender                                                                                                     Beitrag der Gemeinde Bentwisch für das Jahr 2017                                                                                     entsprechend des Bescheides des Wasser- und                                                                                            Bodenverbandes in der Fassung des Bescheides

vom 21.02.2017:                                                                             28.334,32 €

Verwaltungsaufwand 10 %                                                          2.833,43 €

= Gesamtaufwand                                                                        31.167,75 €

 

 

 

  1. Flächenberechnung

anzusetzende Gesamtfläche  des                           1.474,0802 ha                                                                                                                       Geltungsbereiches der Satzung                                                             

abzüglich der Fläche für dingliche                                               102,7498 ha                                                                                                                                Mitglieder, die ihren Beitrag direkt                                                                                                                                     an den Wasser- und Bodenverband                                                                                                                              zahlen  

= gebührenpflichtige Fläche                                                     1.371,3304 ha

 

 

  1. Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit    

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche  dividiert.

31.167,75 € : 1.371,3304 ha = 22,73 €/ha

Die Gebühr beträgt 22,73 €/ha.