Sitzung: 19.10.2017 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
7. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von
Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:
7.
Änderungssatzung der Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über
die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie
des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden
(GVUG) in der jeweils derzeit geltenden
Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde
Bentwisch vom ……. und Anzeige bei der
Rechtsaufsicht die folgende 7. Änderungssatzung der Gemeinde Bentwisch
zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung
der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Bentwisch
über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 6.
Änderungssatzung vom 16.12.2016 wie folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 22,84 €/ha durch
den Gebührensatz 22,73 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Bentwisch, den …………………
Susanne Strübing Siegel
Bürgermeisterin
Gebührenkalkulation
für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“
für das Jahr 2017 der Gemeinde Bentwisch
- Grundsätzliches
Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 12.
April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2016 werden die von
Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden
Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine
Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs.
1 und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
- Kalkulierter
Aufwand
an den Wasser- und Bodenverband zu zahlender
Beitrag der Gemeinde Bentwisch für das Jahr 2017
entsprechend des
Bescheides des Wasser- und
Bodenverbandes in der Fassung des Bescheides
vom 21.02.2017: 28.334,32
€
Verwaltungsaufwand 10 % 2.833,43 €
= Gesamtaufwand 31.167,75
€
- Flächenberechnung
anzusetzende Gesamtfläche
des 1.474,0802 ha
Geltungsbereiches der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche
102,7498 ha
Mitglieder, die ihren Beitrag direkt an
den Wasser- und Bodenverband
zahlen
= gebührenpflichtige Fläche
1.371,3304 ha
- Ermittlung
des Gebührensatzes pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
31.167,75 € : 1.371,3304 ha = 22,73 €/ha
Die Gebühr beträgt 22,73 €/ha.