Sitzung: 19.10.2017 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
für die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten
Ortsteils Albertsdorf und die Neuaufstellung der Innenbereichssatzung
1. |
Der Entwurf der Satzung über die Ergänzung des südwestlichen und
östlichen Teilbereichs des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Albertsdorf der
Gemeinde Bentwisch und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung
gebilligt. |
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2. |
Zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit soll nach § 34 Abs. 6
Satz 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchgeführt werden. Bei der ortsüblichen Bekanntmachung der
öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass während dieser Auslegungsfrist
von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden und im Internet zur Niederschrift vorgebracht werden können. |
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3. |
Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Satzung berührt werden kann, sind nach § 34 Abs. 6 Satz 1
i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen zum Entwurf einzuholen (§
4a Abs. 2 BauGB). |
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4. |
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |