Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

für die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Albertsdorf und die Neuaufstellung der Innenbereichssatzung

 

1.

Der Entwurf der Satzung über die Ergänzung des südwestlichen und östlichen

Teilbereichs des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Albertsdorf der Gemeinde

Bentwisch und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.

Zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit soll nach § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m.

§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung

durchgeführt werden. Bei der ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen

Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass während dieser Auslegungsfrist von

jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der

Dienststunden und im Internet zur Niederschrift vorgebracht werden können.

 

3.

Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich

durch die Satzung berührt werden kann, sind nach § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 13 Abs. 2

Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen zum Entwurf einzuholen (§ 4a Abs. 2 BauGB).

 

4.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.