Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Bentwisch auf Überschreitung der zulässigen Höhe der Einfriedung zur Verkehrsfläche um 1 m zur Wiederherstellung eines Steinzaunes (Gabione) in einer Breite von 40 cm und einer Gesamthöhe von 2 m auf dem Flurstück 22/6 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf auf Grundlage § 67 Abs. 3 LBauO M-V in Verbindung mit § 31 BauGB abzulehnen.

Begründung:

Die Errichtung einer 40 cm breiten und 2 m hohen Gabione ist weder für die Nutzung des Grundstückes notwendig, noch erfüllt sie einen Zweck, der eine Befreiung von den Festsetzungen begründen würde. Dieser Lückenschluss zwischen Grundstücksgrenze und vorhandener seitlicher bereits vorhandener Gabione ist rein gestalterischer Natur.

Durch das Zuwachsen lassen mit der bereits vorhandenen Kirschlorbeerhecke ist der gleiche Zweck erfüllt, ein 1 m hoher Zaun hinter der Hecke verhindert das Betreten des Grundstückes.

Eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes ist weder städtebaulich vertretbar noch führt die Durchsetzung des B-Planes zu einer nicht beabsichtigten Härte.

 

 

Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten ist der Antragsteller und andere Betroffene im Wohngebiet aufzufordern, Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen zurückzuschneiden.