Sitzung: 19.10.2017 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde
Bentwisch auf Überschreitung der zulässigen Höhe der Einfriedung zur
Verkehrsfläche um 1 m zur Wiederherstellung eines Steinzaunes (Gabione) in
einer Breite von 40 cm und einer Gesamthöhe von 2 m auf dem Flurstück 22/6 der
Flur 1 Gemarkung Harmstorf auf Grundlage § 67 Abs. 3 LBauO M-V in Verbindung
mit § 31 BauGB abzulehnen.
Begründung:
Die Errichtung einer 40 cm breiten und 2 m
hohen Gabione ist weder für die Nutzung des Grundstückes notwendig, noch
erfüllt sie einen Zweck, der eine Befreiung von den Festsetzungen begründen
würde. Dieser Lückenschluss zwischen Grundstücksgrenze und vorhandener
seitlicher bereits vorhandener Gabione ist rein gestalterischer Natur.
Durch das Zuwachsen lassen mit der bereits
vorhandenen Kirschlorbeerhecke ist der gleiche Zweck erfüllt, ein 1 m hoher
Zaun hinter der Hecke verhindert das Betreten des Grundstückes.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des
B-Planes ist weder städtebaulich vertretbar noch führt die Durchsetzung des
B-Planes zu einer nicht beabsichtigten Härte.
Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten ist der Antragsteller und andere Betroffene im Wohngebiet aufzufordern, Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen zurückzuschneiden.