Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum einfachen Bebauungsplan Nr. 17„Sportanlage mit Feuerwehrkampfbahn“:

 

1.

Die eingegangenen Anregungen und Bedenken zum Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 17 „Sportanlage mit Feuerwehrkampfbahn“ aus den vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

keine Stellungnahme abgegeben haben:

 

 

24

Ev.-Luth. Kirche Schwerin

 

25

Katholische Christusgemeinde Rostock

 

 

keine Anregungen oder Bedenken von:

 

 

1

Landesamt für innere Verwaltung M-V

 

3

Deutscher Wetterdienst

 

6

Straßenbauamt Stralsund

 

9

Polizeiinspektion Güstrow

 

11

LK Rostock, untere Denkmalschutzbehörde

 

12

EURAWASSER Nord GmbH

 

13

Deutsche Telekom Technik GmbH

 

16

50Hertz Transmission GmbH

 

17

HanseWerk AG

 

18

GDMcom

 

19

Vodafone Kabel Deutschland GmbH

 

20

Warnow-Wasser- und Abwasserverband

 

21

IHK Rostock

 

22

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

 

23

WBV Untere Warnow – Küste

 

26

Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock

 

27

Gemeinde Mönchhagen

 

28

Klein Kussewitz

 

29

Broderstorf

 

30

Hansestadt Rostock

 

 

Anregungen oder Bedenken von: (Behandlung siehe Anlage)

 

 

2

Hauptzollamt Stralsund

 

4

Bergamt Stralsund

 

5

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

 

7

StALU Mittleres Mecklenburg

 

8

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V

 

10

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz

 

11

LK Rostock, untere Wasserbehörde

 

11

LK Rostock, untere Bodenschutzbehörde

 

11

LK Rostock, untere Naturschutzbehörde

 

11

LK Rostock, Amt für Straßenbau und Verkehr, SG Straßenverkehr

 

11

LK Rostock, untere Immissionsschutzbehörde

 

14

Stadtwerke Rostock AG

 

15

E.DIS AG

 

2.

Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe, in Kenntnis zu setzen.

 

4.

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist, beschließt die Gemeindevertretung den einfachen Bebauungsplan Nr. 17 „Sportanlage mit Feuerwehrkampfbahn“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

5.

Die Begründung wird gebilligt.

 

6.

Der Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 17 ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald

die 2. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 2 genehmigt und wirksam ist.