Sitzung: 25.09.2017 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB,
dem Bauantrag zum Neubau eines Carports und eines Pferdeunterstandes auf den Flurstücken
33/1, 33/3 und 33/6 der Flur 1 Gemarkung Niederhagen aus bauplanungsrechtlicher
Sicht nach § 35 (2) BauGB zuzustimmen, da die Nebenanlagen der genehmigten
Hauptnutzung zu und untergeordnet sind (deren Nutzung derzeit jedoch nicht der erteilten Genehmigung nach § 35
(1) BauGB entspricht).
Der Erweiterung des Wohnraumes durch Anbau an das bestehende Wohnhaus
lehnt die Gemeinde aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 Abs. 2 BauGB ab,
da das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass mit der Aufgabe der privilegierten
Nutzung des Gebäudebestandes zu dessen bauplanungsrechtlichen Sicherung
mindestens eine Nutzungsänderung zu beantragen ist.
Die Gemeinde Rövershagen wäre bereit eine Außenbereichssatzung aufzustellen, um den vorhandenen Wohnungsbestand zu sichern. Die Modalitäten sind zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde separat zu klären.