Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zum Neubau eines Carports und eines Pferdeunterstandes auf den Flurstücken 33/1, 33/3 und 33/6 der Flur 1 Gemarkung Niederhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB zuzustimmen, da die Nebenanlagen der genehmigten Hauptnutzung zu und untergeordnet sind (deren Nutzung derzeit jedoch nicht der erteilten Genehmigung nach § 35 (1) BauGB entspricht).

Der Erweiterung des Wohnraumes durch Anbau an das bestehende Wohnhaus lehnt die Gemeinde aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 Abs. 2 BauGB ab, da das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass mit der Aufgabe der privilegierten Nutzung des Gebäudebestandes zu dessen bauplanungsrechtlichen Sicherung mindestens eine Nutzungsänderung zu beantragen ist.

 

Die Gemeinde Rövershagen wäre bereit eine Außenbereichssatzung aufzustellen, um den vorhandenen Wohnungsbestand zu sichern. Die Modalitäten sind zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde separat zu klären.