Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 für die Gemeinde Blankenhagen lt. Anlage.

 

 Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Blankenhagen

für das Haushaltsjahr 2017

 

 

Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen vom 18.09.2017 (und mit Genehmigung der Re3chtsaufsichbehörde) folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

 

gegen-

über

bisher

EUR

erhöht

um

EUR

ver-

mindert

um

EUR

nunmehr

auf

EUR

1. im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

1.351.500

19.200

0

1.370.700

    der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

1.338.300

23.500

0

1.361.800

    der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

13.200

-4.300

0

8.900

 

 

 

 

 

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

0

0

0

    der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

0

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen

    auf

0

0

0

0

 

 

 

 

 

c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf

13.200

0

4.300

8.900

    die Einstellung in Rücklagen auf

0

0

0

0

    die Entnahmen aus Rücklagen auf

0

0

0

0

    das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

13.200

0

4.300

8.900

 

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

 

 

 

 

a) die ordentlichen Einzahlungen auf

1.241.300

19.200

0

1.260.500

    die ordentlichen Auszahlungen auf

1.113.300

23.500

0

1.136.800

    der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

128.000

-4.300

0

123.700

 

 

 

 

 

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

0

0

    die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

0

0

 

 

 

 

 

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

110.900

0

0

110.900

    die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

154.300

187.700

0

342.000

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

    auf

-43.400

-187.700

0

-231.000

 

 

 

 

 

d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungs-

tätigkeit (Veränderung der liquiden Mittel und der Kredite zur

Sicherung der Zahlungsfähigkeit)

84.600

-192.000

0

-107.400

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Kredite zur Liquiditätssicherung werden von 124.100 € auf 126.000 € festgesetzt.

 

§ 5 Steuersätze

 

Die Hebesätze für Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.Grundsteuer

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Flächen         von bisher 400 v. H.   auf 400 v.H.

    (Grundsteuer A)

 

b) für die Grundstücke                                       von bisher 350 v. H.    auf 350 v.H.

    (Grundsteuer B)

 

2.Gewerbesteuer                                                von bisher 300 v. H.    auf 300 v.H.

 

§ 6 Wertgrenze für Investitionen

 

Die Wertgrenze für die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 1.000 € netto festgesetzt.

 

§ 7 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt bisher 2,9125  Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr 2,9125 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

 

§ 8 Eigenkapital

 

 

bisher

EUR

nunmehr

EUR

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug vorläufig

4.691.647 €

4.691.647 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt

4.546.284 €

   4.546.284 €

und zum 31.12. des Haushaltsjahres 2017

4.578.684 €

4.574.384€

 

§ 9 Unechte Deckungsfähigkeit

 

1. Mehrerträge aus den öffentlich-rechtlichen Mitteln und privatrechtlichen Leistungsentgelten in den einzelnen Teilhaushalten berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen in diesen Teilhaushalten. Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Leistungsentgelte zugunsten der Auszahlungsermächtigungen für Sach- und Dienstleistungen.

 

2. Mehreinzahlungen im Investitionsbereich eines Teilhaushaltes berechtigen zu Mehrauszahlungen im selben Investitionsbereich des Teilhaushaltes.

 

3. Mehrerträge in den einzelnen Teilhaushalten mit Ausnahme der für interne Leistungsverrechnungen berechtigen zu Mehraufwendungen bei Aufwendungen in diesen Teilhaushalten mit Ausnahme der Personalaufwendungen, Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen. Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen in diesen Teilhaushalten zugunsten der Auszahlungsermächtigungen mit Ausnahme der Personalauszahlungen.

 

4. Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten berechtigen zur Mehraufwendungen für Abschreibungen innerhalb eines Produktes.

 

§ 10 Echte Deckungsfähigkeit

 

1. Die Aufwandsermächtigungen für Umlagen sind vorrangig untereinander sowie für Aufwendungen der Regelkostenanteile zur Betreuung der Kinder und Schüler deckungsfähig. Das Gleiche gilt für die Auszahlungsermächtigungen.

 

2. Die Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen sind in allen Teilhaushalten untereinander, aber nicht mit anderen Aufwandspositionen deckungsfähig.

 

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am                   erteilt.

 

 

_______________________                                          ________________________

Gelbensande, 18.09.2017                                             Detlef Kröger

                                                                                  Bürgermeister

 

 

 

Beschluss

 

Abstimmung

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          11

davon anwesend:                                          11

Zustimmung:                                                    10

Ablehnung:                                                       0

Enthaltung:                                                       1

 

 

 

Wortprotokoll