Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt den Aufstellungsbeschluss vom 26.09.2016, VBE/537/145/2016/GBL wie folgt zu ändern:

 

1.

Für das Gebiet nördlich der Kreisstraße K 17 (Behnkenhäger Straße) und westlich des Behnkenhäger Weges soll der Bebauungsplan Nr. 5 „Behnkenhäger Straße“ aufgestellt werden.

 

Das Plangebiet wird begrenzt:

 

im Norden : durch den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4          

                    „Hof Blankenhagen“ (in Aufstellung)

im Osten    :  durch die straßenbegleitende Bebauung des in Nord-Süd-Richtung

                     verlaufenden Abschnitts der Behnkenhäger Straße  

im Süden   :  durch die Kreisstraße K 17 (Behnkenhäger Straße) 

im Westen :  durch Landwirtschaftsflächen 

 

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,2 ha und umfasst Teile der Flurstücke 8/12, 9/4, 199/6, 238/1, 238/14, 240/1, 240/2 der Flur 1 Gemarkung Blankenhagen.

 

2.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 werden folgende Planungsziele angestrebt:

- Bereitstellung von Grundstücken für eine Einfamilienhausbebauung

- verkehrsgerechter Ausbau des nördlichen Endes der Behnkenhäger Straße mit

  Wendemöglichkeit für Entsorgungs- und Einsatzfahrzeuge

  

3.

Der Bebauungsplan Nr. 5 soll im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13b BauGB ohne Umweltprüfung aufgestellt werden.

 

4.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).