Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeinde Mönchhagen lehnt den Entwurf zur Fortschreibung des Kapitels Wohnentwicklung im Stadt-Umland-Entwicklungsrahmen (SUR-ER) für den Zeitraum 2017-2025 ab.

Die Stellungnahme der Gemeinde Mönchhagen zur Fortschreibung der Leitlinien in Kapitel II.A.1 Wohnentwicklung des Entwicklungsrahmens für den Stadt-Umland-Raum Rostock vom November 2011, beschlossen in der GV-Sitzung vom 26.09.2016, wurde vom Amt für Raumordnung und Landesentwicklung zwar zur Kenntnis genommen aber nicht im Geringsten berücksichtigt.

 

Die Gemeinde Mönchhagen fordert fortschreibend, dass die Gemeinden im SUR bis 2025 die Gelegenheit haben, dem tatsächlichen Bedarf entsprechend Wohneinheiten zu entwickeln. Dies ist einschränkungslos zu gestatten, bis die Kernstadt Rostock in der Lage ist, den eigenen Bedarf zu decken.

 

Die Gemeinde Mönchhagen lehnt die Leitlinien 3, 6, 7 und 8 als unzulässigen Eingriff in die gemeindliche Planungshoheit ab.

 

Die Gemeinde Mönchhagen kritisiert weiterhin die Vorgehensweise bei der Erarbeitung des Fortschreibungsentwurfes. Wobei im ersten Schritt das Amt für Raumordnung und Landesentwicklung Raum Rostock einen Entwurf erarbeitet der dann mit der Hansestadt Rostock und dem Landkreis Rostock abgestimmt wird obwohl der Landkreis nicht über das Mandat verfügt, die Positionen der Gemeinden zu vertreten.

Dieser Entwurf wird dann der Lenkungsgruppe vorgegeben und das Ergebnis den Gemeinden zur Stellungnahme vorgelegt.

Die Erarbeitung obliegt nach Ansicht der Gemeinde Mönchhagen den im SUR verbundenen Gemeinden selbst.

 

Die Zusammensetzung der Lenkungsgruppe ist zu überdenken.

Diese ist als ein Versuch gebildet worden, die Erarbeitung des Entwicklungsrahmens handhabbar zu machen.

Aus Sicht der Gemeinde Mönchhagen hat sich diese Form nicht bewährt, unter anderem, weil die kommunalen Positionen unterschiedlich sind und nicht durch die subjektive Auffassung eines Mitarbeiters der Verwaltung vertreten werden kann.

In der Lenkungsgruppe sollten die Bürgermeister aller Stadt-Umland Gemeinden und der Kernstadt Rostock vertreten sein, um gemeinsam von der Basis aus die Entwicklung des Stadt-Umland-Raumes lenken zu können.

 

Die Gemeinde Mönchhagen fordert über das Amt für Raumordnung und Landesentwicklung das Land Mecklenburg-Vorpommern auf, das Kapitel Wohnraumentwicklung des LREP-MV kurzfristig zu überarbeiten und den regionalen Entwicklungen und Gegebenheiten angepasst fortzuschreiben.

 

Die Kernstadt ist durch entsprechende finanzielle Zuweisungen des Landes in die Lage zu versetzen, die kulturelle und allgemeingenutzte Infrastruktur in der Hansestadt Rostock auch für den Stadt-Umland-Raum und darüber hinaus aufrecht erhalten zu können.

Somit werden finanzielle Forderungen der Hansestadt Rostock gegenüber den Stadt-Umlandgemeinden gegenstandslos und behindern nicht die Entwicklung dieser.

 

Es sollte nicht vergessen werden, dass die Bereitstellung von Wohnraum in kürzester Zeit für die wirtschaftliche Entwicklung der Region oberste Priorität haben muss.

Es müssen alle Möglichkeiten sowohl in der Hansestadt Rostock als auch in den Stadt-Umland Gemeinden erfasst und genutzt werden.