Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Wohngebäudes zum Ferienhaus mit 3 Ferienwohnungen auf den Flurstück 23 der Flur 2 Gemarkung Willershagen nach § 34 (2) BauGB (faktisches reines Wohngebiet) in Verbindung mit § 13 a BauNVO zu.

Weitere Vorhaben auf dem Grundstück, die dem Ferienwohnen dienen sollen, wird die Gemeinde ablehnen, da dann der „Status“ eines „kleinen Betriebes der Beherbergungsgewerbes“ aufgegeben wird.