Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeinde Bentwisch beschließt den vorliegenden Bewirtschaftungsvertrag für die Friedhofsanlage und die Feierhalle “Neuer Friedhof“ Bentwisch mit folgendem Wortlaut.

 

Die Bürgermeisterin und der stellv. Bürgermeister werden ermächtigt den Bewirtschaftungsvertrag zu unterzeichnen.

 

                       Bewirtschaftungsvertrag

der Friedhofsanlage und  Feierhalle „Neuer  Friedhof“ Bentwisch

 

Zwischen            der  Gemeinde Bentwisch

                                über Amt Rostocker Heide

                               Eichenallee 20

                               18182 Bentwisch

 

                               vertreten durch die Bürgermeisterin Frau Susanne Strübing und

                        durch den stellv. Bürgermeister Herrn Ralf Will     

                                                                                    (Gemeinde)

 

und                       dem Unternehmen Transport-Abbruch-Erdbau Maik Voß

                               Nie Dieck 11

                               18182 Bentwisch

 

                               vertreten durch Herrn Maik Voß                                  

                                                                                   (Bewirtschafter) 

                                                                                                             

wird folgender Bewirtschaftungsvertrag geschlossen:

 

§ 1

Gegenstand des Vertrages

 

Die Gemeinde Bentwisch als Eigentümer des kommunalen Friedhofs „Neuer Friedhof“ Bentwisch, Stralsunder Str. 74, überträgt die Bewirtschaftung der Außenanlage des Friedhofs sowie der Feierhalle an die Firma Transport-Abbruch-Erdbau Maik Voß, Nie Dieck 11,  Bentwisch.

 

§ 2

Bewirtschaftung der Außenanlage des Friedhofs

 

Es sind folgende Arbeiten auf der Friedhofsanlage durchzuführen:

 

1. Rasenmahd April – Oktober  2x monatlich  (Fläche 8.900 m²)                 

inklusive Urnengemeinschaftsanlage(UGA) und Mahd zwischen den Gräbern sowie Freischneiden der Bäume, Bänke, Lampen, Pumpe u.ä. sowie Mahd außerhalb des Zaunes. Der Rasenschnitt ist aufzunehmen. (Friedhofscontainer kann genutzt werden)

 

2. Laubbeseitigung und Entsorgung ganzjährig nach Bedarf  (Friedhofscontainer

kann genutzt werden).

 

3.  Heckenrückschnitt (Buchenhecke) beidseitig 2x jährlich sowie Pflege

( ca. 200 m )

 

4.  Heckenrückschnitt einseitig an der B 105 1 x jährlich ( ca. 120 m

 

5. Heckenrückschnitt beidseitig am Müllplatz–Efeuhecke, nach Bedarf (ca. 25 m.)

 

6. Pflege und Sauberhaltung der Urnengemeinschaftsanlage (UGA)

Abräumen von Grabschmuck wöchentlich sowie

Pflege und Unterhaltung von 40 m Hecke/Büsche nach Bedarf

 

7. Der Winterdienst (Schnee schieben und streuen bei Glätte)  ist auf dem

Hauptweg, dem Weg zur Urnengemeinschaftsanlage und zu den betreffenden

Grabstellen bei Beerdigungen/Beisetzungen zu leisten.

 

8. Zu den Abfuhrterminen der Abfallbehälter ist das Tor zum Müllplatz auf- und abzuschließen, sowie die Abfallbehälter rauszustellen.

 

9. Bauliche Anlagen, wie Wasserentnahmestelle (Pumpe), Müllplatz, Tore,  Ein-zäunungen und Außenlampen sind zu kontrollieren und festgestellte Mängel der Gemeinde Bentwisch über das Amt Rostocker Heide zu melden.

 

10. Das gesamte Friedhofsgelände ist stets in einem sauberen und gepflegten Zustand zu halten.

 

§ 3

Bewirtschaftung der Feierhalle

 

Die Bewirtschaftung der Feierhalle umfasst folgende Arbeiten:

 

1. Reinigung der Feierhalle, aller Nebenräume sowie die Sanitär-Anlage zu allen

Trauerfeiern, ggf. rechtzeitiges Aufheizen der Halle

 

2. Öffnen und Schließen der Feierhalle sowie der Sanitär-Anlage zu allen Trauerfeiern.   (Das Vergabeverzeichnis zur Nutzung der Feierhalle wird durch die Verwaltung geführt und in Abstimmung mit dem Bewirtschafter vergeben.) 

 

3. Reinigungsutensilien sowie Sanitärbedarf stellt der Bewirtschafter zur Verfügung.

 

4. Den Grünstreifen um die Feierhalle und den Bewuchs am Gebäude und der Mauer ist vom Bewirtschafter zu pflegen.

                                              

5. Kleinreparaturen bis 300 € sind vom Bewirtschafter durchzuführen bzw. zu beauftragen und zu bezahlen.

 

§ 4

Vertragsdauer und Kündigung

 

1. Der Bewirtschaftungsvertrag beginnt am 01.07.2017 und wird für die Dauer von 3 Jahren geschlossen.

Danach verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht  zum  Jahresende, mit einer Frist von 6 Monaten, schriftlich gekündigt wird.

 

2. Die Gemeinde ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Bewirtschafter seine Verpflichtungen fahrlässig oder vorsätzlich verletzt.

Im Falle des Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bewirtschafters ist die Gemeinde ebenfalls berechtigt, den Vertrag fristlos

zu kündigen.

§ 5

Vergütung

 

1. Für die Bewirtschaftung der Außenanlage des kommunalen Friedhofs ( § 2) erhält der Bewirtschafter eine jährliche Vergütung in Höhe von 5.338,95 €.

Die anteilmäßige Vergütung ist vierteljährlich, nach Rechnungslegung, zu zahlen.

 

2. Für die Bewirtschaftung der Feierhalle ( § 3) erhält der Bewirtschafter eine jährliche Vergütung in Höhe von 3.748,50 €.

Die anteilmäßige Vergütung ist vierteljährlich, nach Rechnungslegung, zu zahlen.

 

3. Die Nebenkosten, wie Strom und Wasser trägt der Bewirtschafter. Er hat Verträge mit den Versorgungsträgern abzuschließen. (Strom - Zählerstand am 03.07.2017 =

27.321,5 kWh und Wasser - Zählerstand am 03.07.2017 = 00091,919 m³)

Die Kosten für die Müllentsorgung trägt die Gemeinde.

 

4. Die Gebäude- und Inventarversicherung obliegt der Gemeinde.

 

§  6

Haftung

 

Der Bewirtschafter haftet für Schäden, die beim Einsatz von Fahrzeugen oder Geräten bei der Pflege und Mäharbeiten entstehen oder von seinen

Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen verursacht werden. Diese Haftung gilt unabhängig davon, ob es sich um Fremd- oder Eigenschäden handelt. Der Bewirtschafter stellt die Gemeinde von Haftungsansprüchen frei, die von Dritten in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden können.

Bei Schadensfällen ist die Gemeinde sofort zu verständigen.

 

§ 7

Auftragserfüllung

 

1. Sollte es Einwände zur Auftragserfüllung geben, sind  Art und Umfang des Mangels genau zu bezeichnen. Der Bewirtschafter ist verpflichtet, die Mängel in einer angemessenen Frist nachzubessern bzw. zu beseitigen.

 

2. Erfolgt keine Nachbesserung, kann die Verwaltung die Arbeiten durch

Dritte erledigen lassen und die Kosten dem Bewirtschafter in Rechnung stellen.

 

3. Bei Auftragserfüllung erfolgt die Zahlung der Vergütung  nach Rechnungslegung innerhalb von 10 Werktagen gem. § 5 Ziffer 1 und 2.

 

§ 8

Gerichtsstand

 

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand Rostock.

 

§ 9

Schlussbestimmungen

 

Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Vereinbarungen durch solche wirksamen Bestimmungen zu ersetzen, die dem Vertrag entsprechen

 

Dieser Vertrag ist gleichlautend zweimal gefertigt.

Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung.

 

 

Susanne Strübing            Ralf Will                                               Maik Voß

Bürgermeisterin              1. stellv. Bürgermeister                Bewirtschafter

 

Bentwisch, den                                                                           Bentwisch, den