Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 für die Gemeinde Bentwisch lt. Anlage.

 

1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Rostocker Heide

für das Haushaltsjahr 2016

 

 

Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 31.08.2017 (und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde) folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

 

gegen

über

bisher

EUR

erhöht

um

EUR

vermindert

um

EUR

nunmehr

auf

EUR

1. im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

5.666.500

921.700

0

6.588.200

    der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

5.845.700

0

19.000

5.826.700

    der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

-179.200

921.700

-19.000

761.500

 

 

 

 

 

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

0

0

0

    der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

0

0

0

0

   der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen

   auf

0

0

0

0

 

 

 

 

 

c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf

-179.200

940.700

0

761.500

    die Einstellung in Rücklagen auf

0

0

0

0

    die Entnahmen aus Rücklagen auf

193.500

0

63.600

129.900

    das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

14.300

940.700

63.600

891.400

 

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

 

 

 

 

a) die ordentlichen Einzahlungen auf

5.370.200

914.100

0

6.284.300

    die ordentlichen Auszahlungen auf

5.123.800

0

13.100

5.110.700

    der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

246.400

914.100

-13.100

1.173.600

 

 

 

 

 

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

0

0

    der außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

0

0

 

 

 

 

 

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

98.000

67.700

0

165.700

    die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

904.000

147.700

0

1.051.700

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

    auf

-806.000

-80.000

0

-886.000

 

 

 

 

 

d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

    Finanzierungstätigkeit auf

    (Veränderung der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung

    der Zahlungsfähigkeit)

-569.400

834.100

-13.100

277.800

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Kredite zur Liquiditätssicherung werden von 537.000 € auf 628.400 € festgesetzt.

 

§ 5 Steuersätze

 

Die Hebesätze für Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen          von bisher 250 v.H.       auf 250 v.H.

        (Grundsteuer A)

    b) für die Grundstücke                                                   von bisher 300 v.H.       auf 300 v.H.

        (Grundsteuer B)

 

2. Gewerbesteuer                                                         von bisher 300 v.H.       auf 300 v.H.

 

§ 6 Wertgrenze für Investitionen

 

Die Wertgrenze für die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.000 € netto festgesetzt.

 

§ 7 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt bisher 1,625 Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr 1,625 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8 Eigenkapital

 

 

bisher

EUR

nunmehr

EUR

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug

21.851.365

21.787.432

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt

20.857.085

20.793.152

und zum 31.12. des Haushaltsjahres 2017

20.677.885

21.554.652

 

§ 9 Unechte Deckungsfähigkeit

 

1. Mehrerträge aus den öffentlich-rechtlichen Mitteln und privatrechtlichen Leistungsentgelten in den einzelnen Teilhaushalten berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen in diesen Teilhaushalten. Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Leistungsentgelte zugunsten der Auszahlungsermächtigungen für Sach- und Dienstleistungen.

 

2. Mehreinzahlungen im Investitionsbereich eines Teilhaushaltes berechtigen zu Mehrauszahlungen im selben Investitionsbereich des Teilhaushaltes.

 

3. Mehrerträge in den einzelnen Teilhaushalten mit Ausnahme der für interne Leistungsverrechnungen berechtigen zu Mehraufwendungen bei Aufwendungen in diesen Teilhaushalten mit Ausnahme der Personalaufwendungen, Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen. Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen in diesen Teilhaushalten zugunsten der Auszahlungsermächtigungen mit Ausnahme der Personalauszahlungen.

 

4. Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten berechtigen zu Mehraufwendungen für Abschreibungen innerhalb eines Produktes

 

§ 10 Echte Deckungsfähigkeit

 

1. Die Aufwandsermächtigungen für Umlagen sind vorrangig untereinander sowie für Aufwendungen der Regelkostenanteile zur Betreuung der Kinder und Schüler deckungsfähig. Das Gleiche gilt für die Auszahlungsermächtigungen.

 

2. Die Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen sind in allen Teilhaushalten untereinander, aber nicht mit anderen Aufwandspositionen deckungsfähig.

 

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am                   erteilt.

 

 

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Gelbensande, 31.08..2017                                            Susanne Strübing

                                                                                  Bürgermeisterin