Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs.2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15.WA.178 "Obere Warnowkante" mit teilweiser Überplanung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.W.99 "Gehlsdorfer Nordufer" folgende Stellungnahme abzugeben:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit Schreiben vom 21.07.2017, bei uns eingegangen am 31.07.2017 beteiligten Sie die Gemeinde Bentwisch  mit dem Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15.WA.178 „Obere Warnowkante“ mit teilweiser Überplanung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.W.99 „Gehlsdorfer Nordufer“.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 15.WA.178 verfolgt die Hansestadt Rostock das Ziel, in seinem Geltungsbereich die  Schaffung von qualitätsvollem und der aktuellen Nachfrage entsprechendem Wohnraum in einem für das Wohnen attraktiven, zentrumsnahen Stadtteil zu ermöglichen.

Gemäß Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes besteht aktuell ein großer Bedarf an Wohnraum, insbesondere werden attraktive Wohnstandorte stark nachgefragt. Dieser Bedarf gilt sowohl für Geschosswohnungen wie für Einfamilienhäuser in Bebauungstypen unterschiedlich baulicher Dichte und Qualitäten.

Geplant ist die Schaffung von ca. 160 bis 180 Wohneinheiten in einer gesunden Mischung der Bebauungstypen.

Der neue Wohnbaustandort im Norden von Gehlsdorf schließt direkt an bestehende Wohnnutzungen. Es werden im Wesentlichen brachgefallene und vormals gewerblich genutzte Flächen nachgenutzt.

Die Hansestadt sieht darin eine zeitgemäße, qualitativ hochwertige und ökologisch vorteilhafte Alternative zu Wohnbauentwicklungen im Randbereich der Stadt und im Bereich der Nachbargemeinden auf baulich nicht vorgenutzten Flächen.

 

Auf Grund der Lage in Ufernähe der Warnow und der erhöhten Geländeposition stellt die Bewahrung bzw. die Weiterentwicklung eines harmonischen Siedlungsbildes und einer attraktiven  Stadtsilhouette eine besonders wichtige Zielstellung dar. Das Gehlsdorfer Ufer zeichnet sich größtenteils durch ein von Villen geprägte Baustruktur mit einer starken Durchgrünung aus. Durch entsprechende Regelungen zu Überbauungsgrad, Gebäudehöhen, - kubaturen sowie zu deren äußeren Gestaltung ist dieser Zielstellung Rechnung zu tragen.

Die Zielstellung der Schaffung eines harmonischen Ortsbildes mit Verhinderung zukünftiger Nutzungskonflikte wird ebenso hervorgehoben wie die verstärkte Schaffung von attraktivem Wohnraum in integrierte und attraktive Siedlungslagen.

 

Gleichzeitig wird dargelegt, dass vorhandener Waldbestand gesichert, jedoch für die Umsetzung dieser städtebaulichen Planung Waldverlust eintritt.

Im nächsten Absatz wird ausgeführt, dass die vorgesehen Planung im Einklang mit den aktuellen Leitlinien zur Stadtentwicklung steht. In Leitlinie VII werden die Entwicklung der Stadt am Wasser sowie die Herausstellung des Wohnens in der Stadt  als besondere Qualität, als Zielstellung benannt. Leitlinie VIII – Grüne Stadt am Meer- benennt die Bewahrung der Naturräume und den Schutz des Bodens als Zielstellung.

 

Durch die im Rahmen der vorliegenden Planung erfolgte Nachnutzung einer Brachfläche und Entwicklung eines bereits äußerlich erschlossenen, integrierten Stadtbereiches wird dieser Zielsetzung Rechnung getragen.

 

Zu dieser vorgelegten Planung und vor allem die Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes möchte die Gemeinde Bentwisch folgende Stellungnahme abgeben:

 

Die Gemeinde Bentwisch begrüßt die von der Hansestadt Rostock benannten Ziele, dem aktuellen Wohnraumbedarf Rechnung zu tragen.

Dabei erscheint es jedoch verwunderlich, dass die Hansestadt augenscheinlich das Hauptmerkmal auf die Schaffung von attraktiven Wohnstandorten in der Stadt als erklärtes Ziel dokumentiert, von der Entwicklung der Randbereiche der Hansestadt  eben auch unter dieser Prämisse absieht und dann ihre  Betroffenheit  bei  Ausweisungen von Wohnbauflächen im ländlichen Raum deklariert.

 

Diese Betroffenheit ist mit dieser vorliegenden Bauleitplanung eindeutig widerlegt.

 

Die definierte Zielstellung der vorgelegten Planung steht nicht mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept in Übereinstimmung.

Die Neubebauung von Brachflächen bzw. ehemals gewerblich genutzte Flächen, die zwischenzeitlich der Natur überlassen wurden, sollen nun der Natur  wieder entzogen sowie Waldverlust zu Gunsten von Wohnbebauung hingenommen werden. Dies kann nicht der Zielstellung - Bewahrung von Naturräumen und den Schutz des Bodens – entsprechen.

 

Diese Art der Planung soll, so wie oben beschrieben und in der Begründung zum Entwurf dargelegt, eine zeitgemäße, qualitativ hochwertige und ökologisch vorteilhafte Alternative zur Wohnentwicklung im Bereich der Nachbargemeinden auf baulich nicht vorgenutzten Flächen sein.

 

Es gilt die Frage zu beantworten, ob die Schaffung von attraktivem Wohnraum, der der breiten Bevölkerung auf Grund der Kostenintensität nicht zur Verfügung steht, den aktuellen Wohnraumbedarf der Hansestadt decken kann.

Hinzu kommt, dass die Hansestadt auf Grund des Abstimmungsgebotes im SUR den Gemeinden eine weitere Wohnraumentwicklung verwehren will, obwohl die Stadt-Umlandgemeinden diesen Bedarf auffangen können und bisher auch auffangen.

Und dies, obwohl die Hansestadt ihren anstehenden Bedarf auf Grund ihrer Prämissensetzung, sichtbar geworden in den letzten entwickelten Wohngebieten, ausschließlich an sehr attraktiven und damit preisintensiven Wohnstandorten, nicht annähernd abdecken kann.

 

Der Bevölkerungszuwachs in den Stadt-Umland-Gemeinden zeigt den Bedarf und die Möglichkeit der Deckung dieses Bedarfes durch Schaffung von Wohnbauflächen, die die Ortskerne der Gemeinde sinnvoll abrunden.

Es scheint fasst so, dass der Hansestadt nicht bewusst ist, welche Bedeutung die Schaffung von Wohnraum – und damit ist nicht nur Wohnraum für einige Privilegierte gemeint, die Region am Leben hält und fördert.

 

Sollte das Ziel des Abstimmungsgebotes im SUR dazu geführt haben, dass die Hansestadt als Kernstadt des SUR dieses Abstimmungsgebot und das Ziel der Landesregierung – Stärkung der Region – für seine eigenen Belange einsetzt?

Welche Position hat die Hansestadt, dass sie den Umlandgemeinden eine Wohnbauentwicklung  gegen Zahlung finanzieller Mittel gestatten will und bei Nichtbezahlung ihre Betroffenheit als Kernstadt geltend macht und sich damit über Raumordnungsbehörde und Landesentwicklungsplanung hinwegsetzt?

 

Solange die Hansestadt es nicht schafft, gleichgewichtig und zeitnah ihren eigenen Wohnbedarf durch Planungen  und deren Realisierung abzudecken, die der breiten Bevölkerung dienen,  sieht die Gemeinde Bentwisch keine Betroffenheit  der Hansestadt in ihrer eigenen Entwicklung.

Denn es kann und darf nicht sein, dass die Region unter der Wohnungspolitik der Kernstadt leidet, Bevölkerung und damit Wirtschaftskraft verliert.

 

Die Gemeinde Bentwisch stimmt im Sinne der Entwicklung der Region der vorgelegten Planung der Hansestadt Rostock  unter Beachtung der vorgenannten Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der Planung auf den Naturhaushalt zu Gunsten von attraktiver Wohnbebauung entlang der Warnow  zu, um der Hansestadt Rostock  bei der Schaffung von Wohnraum und damit zur Deckung des in der Hansestadt selbst vorhandenen Wohnraumbedarfs nicht entgegenzustehen.

 

Die Gemeinde Bentwisch fordert die Hansestadt Rostock auf, ihre eigenen Ziele zur Schaffung von Wohnraum in der Kernstadt selbst und ihre Position gegenüber den SUR-Gemeinden im Sinne der Region und der Stärkung der Wirtschaft  und des Tourismus zu überdenken.