Sitzung: 31.08.2017 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der Beteiligung der
Nachbargemeinden nach § 2 Abs.2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15.WA.178 "Obere
Warnowkante" mit teilweiser Überplanung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 15.W.99 "Gehlsdorfer Nordufer" folgende
Stellungnahme abzugeben:
Sehr geehrte Damen
und Herren,
mit Schreiben vom
21.07.2017, bei uns eingegangen am 31.07.2017 beteiligten Sie die Gemeinde
Bentwisch mit dem Entwurf der Satzung
über den Bebauungsplan Nr. 15.WA.178 „Obere Warnowkante“ mit teilweiser
Überplanung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.W.99 „Gehlsdorfer
Nordufer“.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 15.WA.178 verfolgt
die Hansestadt Rostock das Ziel, in seinem Geltungsbereich die Schaffung von qualitätsvollem und der
aktuellen Nachfrage entsprechendem Wohnraum in einem für das Wohnen attraktiven,
zentrumsnahen Stadtteil zu ermöglichen.
Gemäß Begründung zum Entwurf des
Bebauungsplanes besteht aktuell ein großer Bedarf an Wohnraum, insbesondere
werden attraktive Wohnstandorte stark nachgefragt. Dieser Bedarf gilt sowohl
für Geschosswohnungen wie für Einfamilienhäuser in Bebauungstypen
unterschiedlich baulicher Dichte und Qualitäten.
Geplant ist die Schaffung von ca. 160 bis 180
Wohneinheiten in einer gesunden Mischung der Bebauungstypen.
Der neue Wohnbaustandort im Norden von
Gehlsdorf schließt direkt an bestehende Wohnnutzungen. Es werden im
Wesentlichen brachgefallene und vormals gewerblich genutzte Flächen
nachgenutzt.
Die Hansestadt sieht darin eine zeitgemäße,
qualitativ hochwertige und ökologisch vorteilhafte Alternative zu
Wohnbauentwicklungen im Randbereich der Stadt und im Bereich der
Nachbargemeinden auf baulich nicht vorgenutzten Flächen.
Auf Grund der Lage in Ufernähe der Warnow und
der erhöhten Geländeposition stellt die Bewahrung bzw. die Weiterentwicklung
eines harmonischen Siedlungsbildes und einer attraktiven Stadtsilhouette eine besonders wichtige
Zielstellung dar. Das Gehlsdorfer Ufer zeichnet sich größtenteils durch ein von
Villen geprägte Baustruktur mit einer starken Durchgrünung aus. Durch
entsprechende Regelungen zu Überbauungsgrad, Gebäudehöhen, - kubaturen sowie zu
deren äußeren Gestaltung ist dieser Zielstellung Rechnung zu tragen.
Die Zielstellung der Schaffung eines
harmonischen Ortsbildes mit Verhinderung zukünftiger Nutzungskonflikte wird
ebenso hervorgehoben wie die verstärkte Schaffung von attraktivem Wohnraum in
integrierte und attraktive Siedlungslagen.
Gleichzeitig wird dargelegt, dass vorhandener
Waldbestand gesichert, jedoch für die Umsetzung dieser städtebaulichen Planung
Waldverlust eintritt.
Im nächsten Absatz wird ausgeführt, dass die
vorgesehen Planung im Einklang mit den aktuellen Leitlinien zur
Stadtentwicklung steht. In Leitlinie VII werden die Entwicklung der Stadt am
Wasser sowie die Herausstellung des Wohnens in der Stadt als besondere Qualität, als Zielstellung
benannt. Leitlinie VIII – Grüne Stadt am Meer- benennt die Bewahrung der
Naturräume und den Schutz des Bodens als Zielstellung.
Durch die im Rahmen der vorliegenden Planung
erfolgte Nachnutzung einer Brachfläche und Entwicklung eines bereits äußerlich
erschlossenen, integrierten Stadtbereiches wird dieser Zielsetzung Rechnung
getragen.
Zu dieser vorgelegten Planung und vor allem die
Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes möchte die Gemeinde Bentwisch
folgende Stellungnahme abgeben:
Die Gemeinde Bentwisch begrüßt die von der
Hansestadt Rostock benannten Ziele, dem aktuellen Wohnraumbedarf Rechnung zu
tragen.
Dabei erscheint es jedoch verwunderlich, dass
die Hansestadt augenscheinlich das Hauptmerkmal auf die Schaffung von
attraktiven Wohnstandorten in der Stadt als erklärtes Ziel dokumentiert, von
der Entwicklung der Randbereiche der Hansestadt
eben auch unter dieser Prämisse absieht und dann ihre Betroffenheit
bei Ausweisungen von
Wohnbauflächen im ländlichen Raum deklariert.
Diese Betroffenheit ist mit dieser vorliegenden
Bauleitplanung eindeutig widerlegt.
Die definierte Zielstellung der vorgelegten
Planung steht nicht mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept in
Übereinstimmung.
Die Neubebauung von Brachflächen bzw. ehemals
gewerblich genutzte Flächen, die zwischenzeitlich der Natur überlassen wurden,
sollen nun der Natur wieder entzogen
sowie Waldverlust zu Gunsten von Wohnbebauung hingenommen werden. Dies kann
nicht der Zielstellung - Bewahrung von Naturräumen und den Schutz des Bodens –
entsprechen.
Diese Art der Planung soll, so wie oben
beschrieben und in der Begründung zum Entwurf dargelegt, eine zeitgemäße,
qualitativ hochwertige und ökologisch vorteilhafte Alternative zur
Wohnentwicklung im Bereich der Nachbargemeinden auf baulich nicht vorgenutzten
Flächen sein.
Es gilt die Frage zu beantworten, ob die
Schaffung von attraktivem Wohnraum, der der breiten Bevölkerung auf Grund der
Kostenintensität nicht zur Verfügung steht, den aktuellen Wohnraumbedarf der
Hansestadt decken kann.
Hinzu kommt, dass die Hansestadt auf Grund des
Abstimmungsgebotes im SUR den Gemeinden eine weitere Wohnraumentwicklung
verwehren will, obwohl die Stadt-Umlandgemeinden diesen Bedarf auffangen können
und bisher auch auffangen.
Und dies, obwohl die Hansestadt ihren anstehenden
Bedarf auf Grund ihrer Prämissensetzung, sichtbar geworden in den letzten
entwickelten Wohngebieten, ausschließlich an sehr attraktiven und damit
preisintensiven Wohnstandorten, nicht annähernd abdecken kann.
Der Bevölkerungszuwachs in den Stadt-Umland-Gemeinden
zeigt den Bedarf und die Möglichkeit der Deckung dieses Bedarfes durch
Schaffung von Wohnbauflächen, die die Ortskerne der Gemeinde sinnvoll abrunden.
Es scheint fasst so, dass der Hansestadt nicht
bewusst ist, welche Bedeutung die Schaffung von Wohnraum – und damit ist nicht
nur Wohnraum für einige Privilegierte gemeint, die Region am Leben hält und
fördert.
Sollte das Ziel des Abstimmungsgebotes im SUR
dazu geführt haben, dass die Hansestadt als Kernstadt des SUR dieses
Abstimmungsgebot und das Ziel der Landesregierung – Stärkung der Region – für
seine eigenen Belange einsetzt?
Welche Position hat die Hansestadt, dass sie
den Umlandgemeinden eine Wohnbauentwicklung
gegen Zahlung finanzieller Mittel gestatten will und bei Nichtbezahlung
ihre Betroffenheit als Kernstadt geltend macht und sich damit über
Raumordnungsbehörde und Landesentwicklungsplanung hinwegsetzt?
Solange die Hansestadt es nicht schafft,
gleichgewichtig und zeitnah ihren eigenen Wohnbedarf durch Planungen und deren Realisierung abzudecken, die der
breiten Bevölkerung dienen, sieht die
Gemeinde Bentwisch keine Betroffenheit
der Hansestadt in ihrer eigenen Entwicklung.
Denn es kann und darf nicht sein, dass die
Region unter der Wohnungspolitik der Kernstadt leidet, Bevölkerung und damit
Wirtschaftskraft verliert.
Die Gemeinde Bentwisch stimmt im Sinne der
Entwicklung der Region der vorgelegten Planung der Hansestadt Rostock unter Beachtung der vorgenannten Bedenken
hinsichtlich der Auswirkungen der Planung auf den Naturhaushalt zu Gunsten von
attraktiver Wohnbebauung entlang der Warnow
zu, um der Hansestadt Rostock bei
der Schaffung von Wohnraum und damit zur Deckung des in der Hansestadt selbst vorhandenen
Wohnraumbedarfs nicht entgegenzustehen.
Die Gemeinde Bentwisch fordert die Hansestadt
Rostock auf, ihre eigenen Ziele zur Schaffung von Wohnraum in der Kernstadt
selbst und ihre Position gegenüber den SUR-Gemeinden im Sinne der Region und
der Stärkung der Wirtschaft und des
Tourismus zu überdenken.