Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt den folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gelbensande im Bereich der Gemarkung Gelbensande, Flur 1, Flurstück 33/6

 

1.    Gemäß § 3 Abs.1 BauGB fand die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 22.07.2016 bis zum 22.08.2016 statt. Es wurde die Möglichkeit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen sowie den Vorentwurf einzusehen. Seitens der Bürger wurden keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung wurden ausgewertet und im Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt. Die Ergebnisse der Prüfung gehen aus Anlage 1 („Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen“) hervor und sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2.    Die Gemeindevertretung Gelbensande billigt den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gelbensande und dessen Begründung in der vorliegenden Fassung.

 

3.    Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist durch die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes und dessen Begründung inkl. dem Umweltbericht für den Zeitraum eines Monats durchzuführen. Zusätzlich zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung werden die wesentlichen bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen mit ausgelegt. Zeitpunkt, Ort und Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit sind gemäß § 3 Abs.2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

4.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sowie die Nachbargemeinden sind nach § 4 Abs. 1 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB durch Zusendung des Entwurfs mit der Bitte um Stellungnahme zu beteiligen.

 

5.  Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.