Sitzung: 07.09.2017 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt
den folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gelbensande
im Bereich der Gemarkung Gelbensande, Flur 1, Flurstück 33/6
1.
Gemäß §
3 Abs.1 BauGB fand die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durch
öffentliche Auslegung des Vorentwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
in der Zeit vom 22.07.2016 bis zum 22.08.2016 statt. Es wurde die Möglichkeit
gegeben, sich an der Planung zu beteiligen sowie den Vorentwurf einzusehen.
Seitens der Bürger wurden keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der
von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
aus der frühzeitigen Beteiligung wurden ausgewertet und im Entwurf zur Änderung
des Flächennutzungsplanes berücksichtigt. Die Ergebnisse der Prüfung gehen aus
Anlage 1 („Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen“) hervor und
sind Bestandteil des Beschlusses.
2.
Die Gemeindevertretung Gelbensande billigt den
Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gelbensande und
dessen Begründung in der vorliegenden Fassung.
3.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 BauGB ist durch die öffentliche Auslegung des Entwurfs des
Bebauungsplanes und dessen Begründung inkl. dem Umweltbericht für den Zeitraum
eines Monats durchzuführen. Zusätzlich zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung
werden die wesentlichen bereits
vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen mit ausgelegt. Zeitpunkt, Ort und
Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit sind gemäß § 3 Abs.2 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.
4.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sowie die
Nachbargemeinden sind nach § 4 Abs. 1 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB durch Zusendung des Entwurfs mit der Bitte
um Stellungnahme zu beteiligen.
5.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen.