Sitzung: 07.09.2017 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt
den folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplanes Nr. 5 „Photovoltaikanlage Gelbensande„ der
Gemeinde Gelbensande, Gemarkung Gelbensande, Flur 1, Flurstück 33/6
1.
Gemäß §
3 Abs.1 BauGB fand die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durch
öffentliche Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 22.07.2016 bis zum
22.08.2016 statt. Es wurde die Möglichkeit gegeben, sich an der Planung zu
beteiligen sowie den Vorentwurf einzusehen. Seitens der Bürger wurden keine
Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der von der Planung berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen
Beteiligung wurden ausgewertet und im B-Plan-Entwurf berücksichtigt. Die
Ergebnisse der Prüfung gehen aus Anlage 1 („Ergebnis der Prüfung der
eingegangenen Stellungnahmen“) hervor und sind Bestandteil des Beschlusses.
2.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 “Photovoltaikanlage Gelbensande” sowie die
zugehörige Begründung einschließlich des Umweltberichtes werden in der
vorliegenden Fassung gebilligt.
3.
Der
Entwurf des B-Planes inkl. Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen
bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen sind zur Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum eines Monats öffentlich
zur Einsichtnahme auszulegen. Zeitpunkt, Ort und Dauer der Beteiligung der
Öffentlichkeit sind ortsüblich bekannt zu machen.
4.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche
durch die Planung berührt werden, sowie die Nachbargemeinden sind über die
öffentliche Auslegung zu benachrichtigen und gemäß § 4 Abs.2 BauGB bzw. § 2
Abs. 2 BauGB durch Zusendung des Entwurfs mit der Bitte um Stellungnahme zu
beteiligen.
5.
Der
Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs.2 BauGB öffentlich bekannt zu machen