Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt den folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplanes Nr. 5 „Photovoltaikanlage Gelbensande„ der Gemeinde Gelbensande, Gemarkung Gelbensande, Flur 1, Flurstück 33/6

 

1.    Gemäß § 3 Abs.1 BauGB fand die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 22.07.2016 bis zum 22.08.2016 statt. Es wurde die Möglichkeit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen sowie den Vorentwurf einzusehen. Seitens der Bürger wurden keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung wurden ausgewertet und im B-Plan-Entwurf berücksichtigt. Die Ergebnisse der Prüfung gehen aus Anlage 1 („Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen“) hervor und sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 “Photovoltaikanlage Gelbensande” sowie die zugehörige Begründung einschließlich des Umweltberichtes werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

3.    Der Entwurf des B-Planes inkl. Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen sind zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum eines Monats öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen. Zeitpunkt, Ort und Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich bekannt zu machen.

 

4.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sowie die Nachbargemeinden sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen und gemäß § 4 Abs.2 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB durch Zusendung des Entwurfs mit der Bitte um Stellungnahme zu beteiligen.

 

5.    Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs.2 BauGB öffentlich bekannt zu machen