Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch lehnt die Erweiterung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Albertsdorf um die Einbeziehung der Flurstücke 195/3 und 200 der Flur 1 Gemarkung Albertsdorf ab, da die Schaffung von Baurecht für die genannten Flurstücke nur durch ein Bauleitplanverfahren möglich wird.

Die Einbeziehung dieser Flurstücke in den Geltungsbereich der Satzung erfüllt nicht die Voraussetzungen gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 zur Aufstellung/Änderung einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung.