Sitzung: 31.08.2017 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der
Voranfrage:
Ist die Erweiterung des bestehenden Hauptgebäudes auf den Flurstücken
43/3 und 43/1 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch
um einen Anbau mit einer Dachterrasse nach Art und Maß der baulichen
Nutzung zulässig?
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen nach § 34
BauGB zu erteilen und damit zuzustimmen.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist die
Zuwegungsbaulast über das Flurstück 42 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch, welches
sich im Eigentum der Gemeinde Bentwisch befindet, zu sichern.