Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Hansefachmarkt-Zentrum“:

 

1.

Der Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Bentwisch soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden. Planungsziel ist die Änderung von überbaubaren Grundstücksflächen sowie von Stellplatzflächen im Bereich des Haupteingangs Süd und der Fußgängerachse zum Fast Food Restaurant bzw. zur Tankstelle.

 

2.

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 und die Begründung dazu, werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

3.

Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 2 öffentlich auszulegen.

 

4.

Die von den Änderungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu beteiligen. Gleichzeitig sind sie von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.