Sitzung: 24.07.2017 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt,
für die nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „ Gemeindezentrum Blankenhagen“
zu realisierenden naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen in einer
Größenordnung von 5.995 m² flächenäquivalenten Ökopunkten, Ökopunkte aus dem
Ökokonto „Fresendorf DBR 006“, Kontoinhaber Karl Matthes zu erwerben.
Das Ökokonto ist im Bebauungsplan zu benennen.
Der Ökopunkt hat eine Wertigkeit von 2,90 €
netto = 3,45 €.
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt,
20.688,75 € aus dem Bestand der liquiden Mittel zum Erwerb der Ökopunkte zur
Verfügung zu stellen.
Finanzielle Mittel stehen im Haushalt unter dem
Produktkonto 02 51100 5625500 dafür nicht zur Verfügung.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind
Mehrerträge/Mehreinzahlungen sowie Minderaufwendungen/Minderauszahlungen an
geplanten Maßnahmen nicht bekannt und auch nicht absehbar.
Eine Finanzierung wäre damit derzeit nur als
außerplanmäßige Auszahlung möglich. Die schmälert den Finanzhaushalt der
Gemeinde
Gemäß § 50 KV M-V sind über- und
außerplanmäßige Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und
unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Die Zahlung war zum jetzigen Zeitpunkt
unvorhersehbar, der Ausgleich des Eingriffs in den Naturhaushalt ist notwendig
und daher unabweisbar.
Der Bürgermeister wir bevollmächtigt, den Gestattungsvertrag mit dem Ökokontoinhaber und dann das Abbuchungszertifikat zu unterzeichnen.