Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, für die nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „ Gemeindezentrum Blankenhagen“ zu realisierenden naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen in einer Größenordnung von 5.995 m² flächenäquivalenten Ökopunkten, Ökopunkte aus dem Ökokonto „Fresendorf DBR 006“, Kontoinhaber Karl Matthes zu erwerben.

Das Ökokonto ist im Bebauungsplan zu benennen.

Der Ökopunkt hat eine Wertigkeit von 2,90 € netto = 3,45 €.

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, 20.688,75 € aus dem Bestand der liquiden Mittel zum Erwerb der Ökopunkte zur Verfügung zu stellen.

Finanzielle Mittel stehen im Haushalt unter dem Produktkonto 02 51100 5625500 dafür nicht zur Verfügung.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind Mehrerträge/Mehreinzahlungen sowie Minderaufwendungen/Minderauszahlungen an geplanten Maßnahmen nicht bekannt und auch nicht absehbar.

Eine Finanzierung wäre damit derzeit nur als außerplanmäßige Auszahlung möglich. Die schmälert den Finanzhaushalt der Gemeinde

Gemäß § 50 KV M-V sind über- und außerplanmäßige Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Die Zahlung war zum jetzigen Zeitpunkt unvorhersehbar, der Ausgleich des Eingriffs in den Naturhaushalt ist notwendig und daher unabweisbar.

 

Der Bürgermeister wir bevollmächtigt, den Gestattungsvertrag mit dem Ökokontoinhaber und dann das Abbuchungszertifikat  zu unterzeichnen.