Sitzung: 26.07.2017 Bauausschuss Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der
Voranfrage:
Ist die Erweiterung des bestehenden Hauptgebäudes auf den Flurstücken
43/3 und 43/1 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch
um einen Anbau mit einer Dachterrasse nach Art und Maß der baulichen
Nutzung zulässig?
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen nach § 34
BauGB zu erteilen und damit zuzustimmen.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist die Zuwegungsbaulast über das Flurstück 43 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch, welches sich im Eigentum der Gemeinde Bentwisch befindet, zu sichern..