Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage:

Ist die Erweiterung des bestehenden Hauptgebäudes auf den Flurstücken 43/3 und 43/1 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch  um einen Anbau mit einer Dachterrasse nach Art und Maß der baulichen Nutzung zulässig? 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB zu erteilen und damit zuzustimmen.

 

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist die Zuwegungsbaulast über das Flurstück 43 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch, welches sich im Eigentum der Gemeinde Bentwisch befindet,  zu sichern..