Sitzung: 24.07.2017 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen lehnt den Antrag auf Befreiung
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Wulfshäger Straße Nord“
hinsichtlich der Errichtung eines Sichtschutzelementes auf einer Länge von 8 m
im Bereich des festgesetzten Pflanzgebotsstreifens als gärtnerisches
Gestaltungselement auf dem Flurstück 55/11 der Flur 1 Gemarkung Blankenhagen
nach § 31 BauGB ab.
Begründung:
Eine Notwendigkeit für die Errichtung dieses
Sichtschutzelementes im Pflanzgebotsstreifen besteht nicht. Unter Beachtung und
Einhaltung des Pflanzgebotes auf den Bauflächen auf einer Breite von
3 m sollte dieser Pflanzstreifen ausreichend
Sichtschutz bieten.
Eine Sichtschutzwand als gärtnerisches
Gestaltungselement kann auch außerhalb des Pflanzgebotsstreifens errichtet
werden. Das Grundstück kann entsprechend angepasst und verändert werden. Die
Durchführung des Bebauungsplanes führt nicht zu einer offenbar nicht
beabsichtigten Härte.
Des Weiteren weckt eine positive Entscheidung Begehrlichkeiten anderer Nachbarn, dessen Ausmaß derzeit nicht abschätzbar ist.