Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen lehnt den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Wulfshäger Straße Nord“ hinsichtlich der Errichtung eines Sichtschutzelementes auf einer Länge von 8 m im Bereich des festgesetzten Pflanzgebotsstreifens als gärtnerisches Gestaltungselement auf dem Flurstück 55/11 der Flur 1 Gemarkung Blankenhagen nach § 31 BauGB ab.

Begründung:

Eine Notwendigkeit für die Errichtung dieses Sichtschutzelementes im Pflanzgebotsstreifen besteht nicht. Unter Beachtung und Einhaltung des Pflanzgebotes auf den Bauflächen auf einer Breite von

3 m sollte dieser Pflanzstreifen ausreichend Sichtschutz bieten.

Eine Sichtschutzwand als gärtnerisches Gestaltungselement kann auch außerhalb des Pflanzgebotsstreifens errichtet werden. Das Grundstück kann entsprechend angepasst und verändert werden. Die Durchführung des Bebauungsplanes führt nicht zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte.

Des Weiteren weckt eine positive Entscheidung Begehrlichkeiten anderer Nachbarn, dessen Ausmaß derzeit nicht abschätzbar ist.