Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den folgenden Satzungsbeschluss

über die 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 6 „Karl´s Erlebnisdorf“:

 

1.

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch

Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2193) geändert worden

ist, beschließt die Gemeindevertretung die 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplan Nr. 6, „Karl’s Erlebnisdorf“ bestehend aus der Planzeichnung

(Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

2.

Die Begründung wird gebilligt.

 

3.      Der Beschluss über die 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans

         Nr. 6 „Karl´s Erlebnisdorf“ ist ortsüblich  bekanntzumachen; dabei ist auch

         anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen

         und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.