Sitzung: 17.07.2017 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 für die Gemeinde Rövershagen
lt. Anlage.
1.
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rövershagen
für
das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen
vom 17.07.2017 (und mit Genehmigung der Re3chtsaufsichbehörde) folgende
Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§
1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017
wird
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gegen- über bisher EUR |
erhöht um EUR |
ver- mindert um EUR |
nunmehr auf EUR |
1. im
Ergebnishaushalt |
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|
a) der
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf |
3.624.700 |
417.000 |
0 |
4.041.700 |
der Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen auf |
3.789.400 |
54.700 |
0 |
3.844.100 |
der Saldo der ordentlichen Erträge und
Aufwendungen auf |
-164.700 |
362.300 |
0 |
197.600 |
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b) der
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf |
0 |
0 |
0 |
0 |
der Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen auf |
0 |
0 |
0 |
0 |
der Saldo der außerordentlichen Erträge
und Aufwendungen auf |
0 |
0 |
0 |
0 |
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c) das
Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf |
-164.700 |
362.300 |
0 |
197.600 |
die Einstellung in Rücklagen auf |
0 |
0 |
0 |
0 |
die Entnahmen aus Rücklagen auf |
164.700 |
0 |
164.700 |
0 |
das Jahresergebnis nach Veränderung der
Rücklagen auf |
0 |
362.300 |
164.700 |
197.600 |
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2. im
Finanzhaushalt |
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a) die
ordentlichen Einzahlungen auf |
3.389.800 |
416.000 |
0 |
3.805.800 |
die ordentlichen Auszahlungen auf |
3.255.200 |
24.200 |
0 |
3.279.400 |
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf |
134.600 |
391.800 |
0 |
526.400 |
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b) die
außerordentlichen Einzahlungen auf |
0 |
0 |
0 |
0 |
die außerordentlichen Auszahlungen auf |
0 |
0 |
0 |
0 |
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf |
0 |
0 |
0 |
0 |
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c) die
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
49.400 |
3.297.900 |
0 |
3.347.300 |
die Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf |
1.585.200 |
2.115.500 |
0 |
3.700.700 |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf |
-1.535.800 |
1.182.400 |
0 |
-353.400 |
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d) der
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit
(Veränderung der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung
der Zahlungsfähigkeit) |
-1.525.700 |
1.574.200 |
0 |
48.500 |
§
2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§
3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§
4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Kredite zur Liquiditätssicherung werden von 338.900 € auf 380.500 € festgesetzt.
§
5 Steuersätze
Die Hebesätze für Realsteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1.Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Flächen von bisher 300 v. H. auf 300 v.H.
(Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke von bisher 360 v. H. auf 360 v.H.
(Grundsteuer B)
2.Gewerbesteuer von bisher 330 v. H. auf 330 v.H.
§
6 Wertgrenze für Investitionen
Die Wertgrenze für die Einzeldarstellung von Investitionen
und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 1.000 € netto festgesetzt.
§
7 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen
Stellen beträgt bisher 4,8625 Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr 4,8625 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§
8 Eigenkapital
|
bisher EUR |
nunmehr EUR |
Der
Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug vorläufig |
14.083.929 € |
13.630.082
€ |
Der
voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres
beträgt |
15.463.029 € |
15.009.182
€ |
und
zum 31.12. des Haushaltsjahres 2017 |
15.298.329 € |
15.206.782
€ |
§
9 Unechte Deckungsfähigkeit
1. Mehrerträge aus den öffentlich-rechtlichen Mitteln und
privatrechtlichen Leistungsentgelten in den einzelnen Teilhaushalten
berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen in diesen
Teilhaushalten. Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen für öffentlich-rechtliche
und privatrechtliche Leistungsentgelte zugunsten der Auszahlungsermächtigungen
für Sach- und Dienstleistungen.
2. Mehreinzahlungen im Investitionsbereich eines
Teilhaushaltes berechtigen zu Mehrauszahlungen im selben Investitionsbereich
des Teilhaushaltes.
3. Mehrerträge in den einzelnen Teilhaushalten mit
Ausnahme der für interne Leistungsverrechnungen berechtigen zu Mehraufwendungen
bei Aufwendungen in diesen Teilhaushalten mit Ausnahme der
Personalaufwendungen, Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen. Das
Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen in diesen Teilhaushalten zugunsten der
Auszahlungsermächtigungen mit Ausnahme der Personalauszahlungen.
4. Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten
berechtigen zur Mehraufwendungen für Abschreibungen innerhalb eines Produktes.
§
10 Echte Deckungsfähigkeit
1. Die Aufwandsermächtigungen für Umlagen sind vorrangig
untereinander sowie für Aufwendungen der Regelkostenanteile zur Betreuung der
Kinder und Schüler deckungsfähig. Das Gleiche gilt für die Auszahlungsermächtigungen.
2. Die Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen und
internen Leistungsverrechnungen sind in allen Teilhaushalten untereinander,
aber nicht mit anderen Aufwandspositionen deckungsfähig.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt.
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Gelbensande, 17.07.2017 Dr.
Verena Schöne
Bürgermeisterin