Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 für die Gemeinde Rövershagen lt. Anlage.

 

 

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rövershagen

für das Haushaltsjahr 2017

 

 

Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen vom 17.07.2017 (und mit Genehmigung der Re3chtsaufsichbehörde) folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

 

gegen-

über

bisher

EUR

erhöht

um

EUR

ver-

mindert

um

EUR

nunmehr

auf

EUR

1. im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

3.624.700

417.000

0

4.041.700

    der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

3.789.400

54.700

0

3.844.100

    der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

-164.700

362.300

0

197.600

 

 

 

 

 

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

0

0

0

    der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

0

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen

    auf

0

0

0

0

 

 

 

 

 

c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf

-164.700

362.300

0

197.600

    die Einstellung in Rücklagen auf

0

0

0

0

    die Entnahmen aus Rücklagen auf

164.700

0

164.700

0

    das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

0

362.300

164.700

197.600

 

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

 

 

 

 

a) die ordentlichen Einzahlungen auf

3.389.800

416.000

0

3.805.800

    die ordentlichen Auszahlungen auf

3.255.200

24.200

0

3.279.400

    der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

134.600

391.800

0

526.400

 

 

 

 

 

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

0

0

    die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

0

0

 

 

 

 

 

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

49.400

3.297.900

0

3.347.300

    die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.585.200

2.115.500

0

3.700.700

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

    auf

-1.535.800

1.182.400

0

-353.400

 

 

 

 

 

d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungs-

tätigkeit (Veränderung der liquiden Mittel und der Kredite zur

Sicherung der Zahlungsfähigkeit)

-1.525.700

1.574.200

0

48.500

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Kredite zur Liquiditätssicherung werden von 338.900 € auf 380.500 € festgesetzt.

 

§ 5 Steuersätze

 

Die Hebesätze für Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.Grundsteuer

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Flächen         von bisher 300 v. H.   auf 300 v.H.

    (Grundsteuer A)

 

b) für die Grundstücke                                       von bisher 360 v. H.    auf 360 v.H.

    (Grundsteuer B)

 

2.Gewerbesteuer                                                von bisher 330 v. H.    auf 330 v.H.

 

§ 6 Wertgrenze für Investitionen

 

Die Wertgrenze für die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 1.000 € netto festgesetzt.

 

§ 7 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt bisher 4,8625  Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr 4,8625 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

 

§ 8 Eigenkapital

 

 

bisher

EUR

nunmehr

EUR

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug vorläufig

14.083.929 €

13.630.082 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt

15.463.029 €

15.009.182 €

und zum 31.12. des Haushaltsjahres 2017

15.298.329 €

15.206.782 €

 

§ 9 Unechte Deckungsfähigkeit

 

1. Mehrerträge aus den öffentlich-rechtlichen Mitteln und privatrechtlichen Leistungsentgelten in den einzelnen Teilhaushalten berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen in diesen Teilhaushalten. Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Leistungsentgelte zugunsten der Auszahlungsermächtigungen für Sach- und Dienstleistungen.

 

2. Mehreinzahlungen im Investitionsbereich eines Teilhaushaltes berechtigen zu Mehrauszahlungen im selben Investitionsbereich des Teilhaushaltes.

 

3. Mehrerträge in den einzelnen Teilhaushalten mit Ausnahme der für interne Leistungsverrechnungen berechtigen zu Mehraufwendungen bei Aufwendungen in diesen Teilhaushalten mit Ausnahme der Personalaufwendungen, Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen. Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen in diesen Teilhaushalten zugunsten der Auszahlungsermächtigungen mit Ausnahme der Personalauszahlungen.

 

4. Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten berechtigen zur Mehraufwendungen für Abschreibungen innerhalb eines Produktes.

 

§ 10 Echte Deckungsfähigkeit

 

1. Die Aufwandsermächtigungen für Umlagen sind vorrangig untereinander sowie für Aufwendungen der Regelkostenanteile zur Betreuung der Kinder und Schüler deckungsfähig. Das Gleiche gilt für die Auszahlungsermächtigungen.

 

2. Die Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen sind in allen Teilhaushalten untereinander, aber nicht mit anderen Aufwandspositionen deckungsfähig.

 

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am                   erteilt.

 

 

_______________________                                          ________________________

Gelbensande, 17.07.2017                                             Dr. Verena Schöne

                                                                                  Bürgermeisterin