Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt zur Sicherung der Finanzierung der Anwalts- und Gerichtskosten für den eingeleiteten Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO gegen die Abwägung der gemeindlichen Stellungnahme im Rahmen der 2. Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramm M-V 2016 weitere 5.111,36 € (damit insgesamt unter Bezugnahme auf Beschluss VBE/752/279/2017/GMÖ 15.473,64 € brutto) zur Verfügung zu stellen.

 

Da über die Finanzierung aus Mehrerträgen/Mehreinzahlungen sowie Minderaufwendungen/Minderauszahlungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden kann, können die fehlenden finanziellen Mittel im Produktkonto 11104 5625300 nur aus dem Bestand der liquiden Mittel bereitgestellt werden.

Der Aufwand schmälert das Ergebnis, durch die Auszahlung verringern sich der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen sowie der Bestand der liquiden Mittel.

 

Die Gemeindevertretung bevollmächtigt den Bürgermeister und seine Stellvertreterin, die Vergütungsvereinbarung mit einem Stundenhonorar und die Vollmacht zur anwaltlichen Vertretung der Gemeinde durch RA Dr. Käb zu unterzeichnen.