Sitzung: 10.07.2017 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
zur Sicherung der Finanzierung der Anwalts- und Gerichtskosten für den
eingeleiteten Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO gegen die Abwägung der gemeindlichen
Stellungnahme im Rahmen der 2. Fortschreibung des
Landesraumentwicklungsprogramm M-V 2016 weitere 5.111,36 € (damit insgesamt
unter Bezugnahme auf Beschluss VBE/752/279/2017/GMÖ 15.473,64 € brutto) zur
Verfügung zu stellen.
Da über die Finanzierung aus
Mehrerträgen/Mehreinzahlungen sowie Minderaufwendungen/Minderauszahlungen zum
gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden kann, können die
fehlenden finanziellen Mittel im Produktkonto 11104 5625300 nur aus dem Bestand
der liquiden Mittel bereitgestellt werden.
Der Aufwand schmälert das Ergebnis, durch die
Auszahlung verringern sich der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen sowie
der Bestand der liquiden Mittel.
Die Gemeindevertretung bevollmächtigt den Bürgermeister und seine Stellvertreterin, die Vergütungsvereinbarung mit einem Stundenhonorar und die Vollmacht zur anwaltlichen Vertretung der Gemeinde durch RA Dr. Käb zu unterzeichnen.