Sitzung: 10.07.2017 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt:
1. |
Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 für das Misch- und Gewerbegebiet „Am Dorfpark“ und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
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2. |
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
und § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchgeführt werden. Bei der ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist darauf
hinzuweisen, dass während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden können, dass Stellungnahmen, die nicht innerhalb dieser Frist abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über die 3.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 unberücksichtigt bleiben können und dass ein
Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung auf Normenkontrolle unzulässig
ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können und dass von einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen wird. |
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3. |
Von den Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 berührt werden kann, sind
gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 und 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen zum Entwurf
einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. |
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