Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt:

 

 

1.

Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 für das

Misch- und Gewerbegebiet „Am Dorfpark“ und die Begründung

dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3

Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchgeführt werden. Bei der

ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen,

dass während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen zu dem

Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift

vorgebracht werden können, dass Stellungnahmen, die nicht innerhalb

dieser Frist abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung

des Bebauungsplans Nr. 3.1 unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag

nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung auf Normenkontrolle unzulässig ist,

soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller

im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,

aber hätten geltend gemacht werden können und dass von einer Umweltprüfung

nach § 2 Abs. 4 BauGB gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen wird.

 

3.

Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren

Aufgabenbereich durch die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 berührt werden kann, sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 und 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen zum Entwurf einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.