Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt im Rahmen der Zuständigkeit gem. § 67 (3) LBauO MV, den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes 1.2 "Ibenhorst" hinsichtlich Erhöhung der Einfriedung zur Verkehrsfläche auf 1,80 m auf dem Grundstück Gemarkung Mönchhagen, Flur 1, Flurstück135/64 nach § 31 BauGB abzulehnen.

Das Grundstück liegt an einer Sackgasse, die die fußläufige Verbindung zum „Schmiedeweg“ vorhält.

Das Wohnhaus mit Terrasse liegt im rückwärtigen Bereich des Grundstückes.

Um die Privatsphäre zu schützen, macht sich nicht zwingend die Erhöhung der Einfriedung zur Verkehrsfläche notwendig. Die Errichtung eines Sichtschutzes ist auch in der Tiefe des Grundstückes durch vielfältige Möglichkeiten, z.B. Errichtung von Sichtschutzfeldern im Bereich der Terrasse oder durch andere gestalterische Möglichkeiten, auch Anpflanzungen gegeben.

Eine Zustimmung erweckt durch die Vorbildwirkung Begehren anderer Grundstückseigentümer.

Eine Ablehnung zieht keine unbeabsichtigte Härte durch die Festsetzung des Bebauungsplanes nach sich, da zum Schutz der Privatsphäre andere Möglichkeiten auf dem Grundstück selbst zur Verfügung stehen.