Sitzung: 10.07.2017 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt im
Rahmen der Zuständigkeit gem. § 67 (3) LBauO MV, den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes 1.2
"Ibenhorst" hinsichtlich Erhöhung der Einfriedung zur Verkehrsfläche
auf 1,80 m auf dem Grundstück Gemarkung Mönchhagen, Flur 1, Flurstück135/64 nach § 31 BauGB abzulehnen.
Das Grundstück liegt an einer Sackgasse, die
die fußläufige Verbindung zum „Schmiedeweg“ vorhält.
Das Wohnhaus mit Terrasse liegt im rückwärtigen
Bereich des Grundstückes.
Um die Privatsphäre zu schützen, macht sich
nicht zwingend die Erhöhung der Einfriedung zur Verkehrsfläche notwendig. Die
Errichtung eines Sichtschutzes ist auch in der Tiefe des Grundstückes durch
vielfältige Möglichkeiten, z.B. Errichtung von Sichtschutzfeldern im Bereich
der Terrasse oder durch andere gestalterische Möglichkeiten, auch Anpflanzungen
gegeben.
Eine Zustimmung erweckt durch die
Vorbildwirkung Begehren anderer Grundstückseigentümer.
Eine Ablehnung zieht keine unbeabsichtigte
Härte durch die Festsetzung des Bebauungsplanes nach sich, da zum Schutz der
Privatsphäre andere Möglichkeiten auf dem Grundstück selbst zur Verfügung
stehen.