Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt im Rahmen der Zuständigkeit nach  § 67 (3) LBauO M-V, den nachträglichen  Antrag auf Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,25 um 0,09 durch Carport und bestehende Fußwegeverbindungen auf dem Grundstück, Flurstück 53/39 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen, nach § 31 BauGB zuzustimmen.