Sitzung: 10.07.2017 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt im
Rahmen der Zuständigkeit nach § 67 (3)
LBauO M-V, den nachträglichen Antrag auf Überschreitung
der zulässigen GRZ von 0,25 um 0,09 durch Carport und bestehende
Fußwegeverbindungen auf dem Grundstück, Flurstück 53/39 der Flur 2 Gemarkung
Mönchhagen, nach § 31 BauGB zuzustimmen.