Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt die eigenverantwortliche Selbsteinschätzung gem. § 2 Absatz 1 Gemeinde-Leitbildgesetz (GLeitbildG) mit einer Gesamtpunktzahl von 88  Punkten. Damit ist die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Bentwisch gem. GLeitbildG dauerhaft gesichert.  

 

Anlage 1

Selbsteinschätzung Gemeinde Bentwisch

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          12

davon anwesend:                                          11

Zustimmung:                                                    11

Ablehnung:                                                       0

Enthaltung:                                                       0

 

 

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch nimmt die eigenverantwortliche Selbsteinschätzung entsprechend der beigefügten Anlage des Amtes Carbäk für die Gemeinde Klein Kussewitz mit 38 Punkten zur Kenntnis und akzeptiert diese.

Die vorliegende Selbsteinschätzung der Gemeinde Klein Kussewitz ist ein weiterer Gesichtspunkt, der die Fusion der Gemeinde Klein Kussewitz mit der Gemeinde Bentwisch erforderlich macht.

 

Anlage 2

Selbsteinschätzung Gemeinde Klein Kussewitz