Sitzung: 29.06.2017 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt die eigenverantwortliche Selbsteinschätzung gem. § 2 Absatz 1
Gemeinde-Leitbildgesetz (GLeitbildG) mit einer Gesamtpunktzahl von 88 Punkten. Damit ist die Zukunftsfähigkeit der
Gemeinde Bentwisch gem. GLeitbildG dauerhaft gesichert.
Anlage 1
Selbsteinschätzung Gemeinde Bentwisch
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12
davon anwesend: 11
Zustimmung: 11
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
nimmt die eigenverantwortliche Selbsteinschätzung entsprechend der beigefügten
Anlage des Amtes Carbäk für die Gemeinde Klein Kussewitz mit 38 Punkten zur
Kenntnis und akzeptiert diese.
Die vorliegende Selbsteinschätzung der Gemeinde
Klein Kussewitz ist ein weiterer Gesichtspunkt, der die Fusion der Gemeinde
Klein Kussewitz mit der Gemeinde Bentwisch erforderlich macht.
Anlage 2
Selbsteinschätzung Gemeinde Klein Kussewitz