Sitzung: 29.06.2017 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 11, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch lehnt im
Rahmen der Beteiligung der Unteren Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die
Voranfrage: Ist der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf einer Teilfläche
des Flurstückes 45/4 der Flur 1 Gemarkung Neu Bartelsdorf bauplanungsrechtlich
zulässig? aus bauplanungsrechtlicher Sicht ab, das sich das Vorhaben nach Maß
der baulichen Nutzung und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nach
§ 34 (1) BauGB nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.