Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 11, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch lehnt im Rahmen der Beteiligung der Unteren Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die Voranfrage: Ist der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf einer Teilfläche des Flurstückes 45/4 der Flur 1 Gemarkung Neu Bartelsdorf bauplanungsrechtlich zulässig? aus bauplanungsrechtlicher Sicht ab, das sich das Vorhaben nach Maß der baulichen Nutzung und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nach § 34 (1) BauGB nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.